Ärzte

Wie viele Ärzte braucht das Land?
Die Bedarfsplanung steuert die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung in den jeweiligen Planungsbereichen. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) stellt mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen einen Bedarfsplan auf, die den Stand und den Bedarf an ärztlicher Versorgung zeigen.
Den aktuellen Bedarfsplan finden Sie hier:
Regelmäßige Prüfungen des Bedarfs
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen überprüft auf der Grundlage der Bedarfspläne und Mitteilungen der KV über die vom Zulassungsausschuss ausgesprochenen Zulassungen regelmäßig den Stand der Versorgung. Er stellt fest, in welchem Planungsbereich Ärzte und Psychotherapeuten fehlen, aber auch in welchen Planungsbereichen Überversorgung besteht. Der Versorgungsbedarf in einem Planungsbereich ist abhängig von der Anzahl der Einwohner und ihrer Altersstruktur, der Morbidität, den sozioökonomischen Faktoren (z.B. Arbeitslosigkeit, Pflegebedarf usw.), den Versorgungsstrukturen, den räumlichen Faktoren (z.B. Erreichbarkeit, Entfernungen usw.) sowie infrastrukturellen Besonderheiten (z.B. Verkehrsanbindung, Sprechstundenzeiten) und andere Versorgungsmöglichkeiten (z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen etc.).
Wo darf der Arzt eine Praxis eröffnen?
Für niederlassungswillige Ärzte und Psychotherapeuten ist von Bedeutung, ob der für sie in Frage kommende Planungsbereich „offen“ oder „gesperrt“ ist. Liegt der Versorgungsgrad für eine Fachgruppe in einem Planungsbereich unter 110 Prozent, kann sich in der Regel ein Arzt dieser Fachgruppe niederlassen.
Der Versorgungsgrad einer Region wird ermittelt, indem zwischen dem Ist-Niveau des tatsächlichen Einwohner-Arzt-Verhältnisses und dem Soll-Niveau der Verhältniszahl verglichen wird. Das Soll-Niveau der Verhältniszahl wird kontinuierlich anhand der jeweils aktuellen Einwohnerzahl fortgeschrieben und in regelmäßigen Abständen an die regionale Morbiditätsstruktur mittels Korrekturfaktoren angepasst. Die errechneten regionalen Soll-Verhältniszahlen spiegeln dann wider, ob in einem Planungsbereich mehr oder weniger Ärzte beziehungsweise Psychotherapeuten benötigt werden als im Bundesdurchschnitt.
vdek-Arztlotse: online Arztsuche vor Ort
Sie suchen einen Arzt, eine Zahnarztpraxis oder einen Psychotherapeuten in Ihrer Umgebung? Sie möchten wissen, wie andere Patienten Ihren Arzt einschätzen? Sie suchen eine rollstuhlgerechte Praxis oder einen Arzt, der Abendsprechstunden anbietet? Antworten auf diese Fragen finden Sie im vdek-Arztlotsen.
Das Ärzteverzeichnis umfasst 240.000 Adressen aller Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten mit kassenärztlicher Zulassung in Deutschland. Der vdek-Arztlotse ist ein Angebot des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) in Kooperation mit der Stiftung Gesundheit. Der vdek-Arztlotse ist wirtschaftlich unabhängig und frei von Werbung.
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Vergütung
Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen vereinbaren gemeinsam und einheitlich Verträge, in denen die Vergütung der Ärzte geregelt wird. Auf dessen Grundlage zahlen die Ersatzkassen die Vergütung an die KV RLP für die gesamte vertragsärztliche Versorgung ihrer Mitglieder (einschließlich deren mitversicherten Familienangehörigen).
Die Gesamtvergütung besteht aus der budgetierten, morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und der extra-budgetären Gesamtvergütung. Aus der budgetierten Gesamtvergütung werden grundsätzlich alle Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vergütet. Alle extrabudgetären Leistungen werden zu festen Geld-Beträgen vergütet. Dazu gehören z. B. ambulantes Operieren, Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen sowie psychotherapeutische Leistungen.
Die zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der KV RLP vereinbarten Gesamtvergütungen werden jährlich angepasst.
Jahr | morbiditätsbedingte Gesamtvergütung | extra-budgetäre Gesamtvergütung | Gesamtvergütung |
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2020 | ca. 1.346 Mio. Euro | ca. 588 Mio. Euro | ca. 1.934 Mio. Euro |
2019 | ca. 1.320 Mio. Euro | ca. 579 Mio. Euro | ca. 1.899 Mio. Euro |
2018 | ca. 1.296 Mio. Euro | ca. 567 Mio. Euro | ca. 1.863 Mio. Euro |
2017 | ca. 1.263 Mio. Euro | ca. 554 Mio. Euro | ca. 1.818 Mio. Euro |
2016 | ca. 1.234 Mio. Euro | ca. 525 Mio. Euro | ca. 1.759 Mio. Euro |