Regelmäßige Prüfungen des Bedarfs
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen überprüft auf der Grundlage der Bedarfspläne und Mitteilungen der KV über die vom Zulassungsausschuss ausgesprochenen Zulassungen regelmäßig den Stand der Versorgung. Er stellt fest, in welchem Planungsbereich Ärzte und Psychotherapeuten fehlen, aber auch in welchen Planungsbereichen Überversorgung besteht. Der Versorgungsbedarf in einem Planungsbereich ist abhängig von der Anzahl der Einwohner und ihrer Altersstruktur, der Morbidität, den sozioökonomischen Faktoren (z.B. Arbeitslosigkeit, Pflegebedarf usw.), den Versorgungsstrukturen, den räumlichen Faktoren (z.B. Erreichbarkeit, Entfernungen usw.) sowie infrastrukturellen Besonderheiten (z.B. Verkehrsanbindung, Sprechstundenzeiten) und andere Versorgungsmöglichkeiten (z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen etc.).
Wo darf der Arzt eine Praxis eröffnen?
Für niederlassungswillige Ärzte und Psychotherapeuten ist von Bedeutung, ob der für sie in Frage kommende Planungsbereich „offen“ oder „gesperrt“ ist. Liegt der Versorgungsgrad für eine Fachgruppe in einem Planungsbereich unter 110 Prozent, kann sich in der Regel ein Arzt dieser Fachgruppe niederlassen.
Der Versorgungsgrad einer Region wird ermittelt, indem zwischen dem Ist-Niveau des tatsächlichen Einwohner-Arzt-Verhältnisses und dem Soll-Niveau der Verhältniszahl verglichen wird. Das Soll-Niveau der Verhältniszahl wird kontinuierlich anhand der jeweils aktuellen Einwohnerzahl fortgeschrieben und in regelmäßigen Abständen an die regionale Morbiditätsstruktur mittels Korrekturfaktoren angepasst. Die errechneten regionalen Soll-Verhältniszahlen spiegeln dann wider, ob in einem Planungsbereich mehr oder weniger Ärzte beziehungsweise Psychotherapeuten benötigt werden als im Bundesdurchschnitt.