Hospizförderung

Ambulante Dienste erhalten 2024 von Ersatzkassen über 3,7 Millionen Euro

Auch in diesem Jahr unterstützen die Ersatzkassen in Rheinland-Pfalz die ambulante Hospizarbeit im Land. So gehen 3,71 Millionen Euro an die 45 ambulanten Hospizdienste, die 2023 landesweit über 5.000 häusliche Sterbebegleitungen durchgeführt haben, wie der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) heute in Mainz mitteilt.

Hospizförderung unterstützt ein selbstbestimmtes Lebensende

„Durch die ambulante Hospizarbeit erfüllt sich für viele Schwerstkranke im Land der Wunsch, die letzte Zeit des Lebens zu Hause verbringen zu können“, sagte Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz. „Unser besonderer Dank gebührt den fast 2.000 Menschen, die sich ehrenamtlich im Hospizdienst engagieren. Sie übernehmen hier eine gesellschaftlich ganz wichtige und anerkennenswerte Aufgabe.“

Ersatzkassen größter Förderer in der häuslichen Sterbebegleitung

Die Ersatzkassen sind der größte Förderer der häuslichen Sterbebegleitung in Rheinland-Pfalz. Insgesamt unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen die ambulante Hospizarbeit im Land mit rund 9,16 Millionen Euro. Die Hospizdienste finanzieren mit diesen Mitteln unter anderem die Personalkosten der Fachkräfte, die Aus- und Fortbildung ihrer Mitarbeiter sowie anfallende Sachkosten. Das sind beispielsweise Fahrtkosten, Mietzahlungen oder Kosten für Versicherungen.

Neue Netzwerke koordinieren die Hospizarbeit

Darüber hinaus fördern die gesetzlichen Krankenkassen anteilig die Koordination regionaler Hospiz- und Palliativversorgung. Den Versicherten stehen in Rheinland-Pfalz umfangreiche Leistungen und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen wird dabei durch unterschiedliche Akteure in Rheinland-Pfalz getragen. Die Netzwerke sollen dabei unterstützen, dass bestehende Strukturen sowie ehrenamtliches Engagement grundsätzlich erhalten bleiben und die Akteure in der Palliativ- und Hospizversorgung vor Ort stärker vernetzen. In jedem Landkreis besteht die Möglichkeit ein Netzwerk zu fördern. Interessierte Träger können bis zum 30.09.2024 für das Förderjahr 2025 einen entsprechenden Antrag bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland stellen. Die erforderlichen Antragsunterlagen und weitere Informationen sind auf der Website der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland verfügbar.

Informationen über die ambulanten Hospizdienste in Rheinland-Pfalz sowie Antworten auf Fragen rund um die ambulante Hospizarbeit finden Interessierte auch im vdek-Hospizlotsen.

Kontakt

Dr. Tanja Börner
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 22
55130 Mainz

Tel.: 0 61 31 / 9 82 55 - 15
Fax: 0 61 31 / 83 20 15

E-Mail: tanja.boerner@vdek.com

 

Sarah Dreis
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 22
55130 Mainz

Tel.: 0 61 31 / 9 82 55 - 11
Fax: 0 61 31 / 83 20 15

E-Mail: sarah.dreis@vdek.com