Stationäre Pflege

Eigenanteile für Pflegebedürftige in rheinland-pfälzischen Pflegeheimen erneut gestiegen - durch mehr Zuschüsse abgebremst

Die gesamte finanzielle Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige im Pflegeheim beläuft sich seit diesem Jahr im ersten Aufenthaltsjahr auf durchschnittlich 2.608 Euro monatlich. Das sind 161 Euro mehr als im Vorjahr (1.1.2023: 2.447 Euro). Im zweiten Aufenthaltsjahr zahlen Pflegebedürftige aktuell durchschnittlich 2.428 Euro im Monat, also 189 Euro mehr als ein Jahr zuvor (1.1.2023: 2.239 Euro). Im dritten Aufenthaltsjahr müssen Pflegebedürftige am 1.1.2024 durchschnittlich 2.188 Euro aus eigener Tasche bestreiten – ein Plus von 157 Euro (1.1.2023: 2.031 Euro). Ab dem vierten Aufenthaltsjahr schlägt der Pflegeheimplatz mit 1.887 Euro Eigenbeteiligung im Monat zu Buche. Das sind im Vergleich zum Vorjahr 117 Euro mehr (1.1.2023: 1.770 Euro).

Finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen in der stat. Pflege

Gestiegene Zuschüsse bremsen Kostensteigerungen

Die Eigenanteile für Pflegebedürftige in der stationären Pflege sind im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen. Das zeigt eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), die die bundesweit durchschnittliche monatliche Eigenbeteiligung vom 1.1.2024 mit der vom 1.1.2023 vergleicht. Die Steigerung fällt jedoch geringer aus als im Vorjahreszeitraum, weil die seit 2022 von den Pflegekassen gezahlten Zuschüsse auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) ab dem 1.1.2024 erhöht wurden. Sie betragen nun im ersten Aufenthaltsjahr im Pflegeheim 15 Prozent (vorher 5 Prozent), im zweiten Jahr 30 Prozent (vorher 25 Prozent), im dritten Jahr 50 Prozent (vorher 45 Prozent) und im vierten Jahr 75 Prozent (vorher 70 Prozent). Der EEE ist im Vergleich zum Vorjahr zwar um 32 Euro auf 1.021 Euro angestiegen (1.1.2023: 989 Euro), wird durch die Erhöhung der Zuschüsse aber erheblich abgefedert. Neben dem EEE müssen die Pflegebedürftigen für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung aufkommen, die durchschnittlich um 112 Euro monatlich auf 1.113 Euro angestiegen sind (1.1.2023: 1.001 Euro) und für die Investitionskosten, die sich für Pflegebedürftige um 17 Euro auf 474 Euro monatlich erhöht haben (1.1.2023: 457 Euro).

Finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen in der stat. Pflege 2023 zu 2024

Investitionskostenübernahme würde Pflegebedürftige um 474 Euro entlasten

„Die Heimplätze sind für die Pflegebedürftigen erneut teurer geworden. Die Erhöhung spiegelt die gestiegenen Personal- und Sachkosten wider. Die höheren Zuschüsse der Pflegekassen, wir rechnen hier mit einer Gesamtsumme von etwa fünfeinhalb Milliarden Euro für 2024, kompensieren den Anstieg aber nur zum Teil“, sagt Martin Schneider Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz. „Würde das Land sein politisches Versprechen endlich halten und die Investitionskosten übernehmen, würden allein hierdurch die Pflegebedürftigen um aktuell 474 Euro monatlich entlastet.“

Weitere Informationen im vdek-Pflegelotsen

Die Eigenanteile, die der vdek zweimal im Jahr ermittelt, sind immer die durchschnittlichen Kosten im jeweiligen Bundesland. Daher können die tatsächlichen Eigenanteile in den einzelnen Pflegeheimen durchaus höher oder niedriger ausfallen. Nähere Informationen zu den konkreten Kosten, die in einer Einrichtung anfallen, liefert der vdek-Pflegeloste.

Kontakt

Dr. Tanja Börner
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 22
55130 Mainz

Tel.: 0 61 31 / 9 82 55 - 15
Fax: 0 61 31 / 83 20 15

E-Mail: tanja.boerner@vdek.com

 

Sarah Dreis
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 22
55130 Mainz

Tel.: 0 61 31 / 9 82 55 - 11
Fax: 0 61 31 / 83 20 15

E-Mail: sarah.dreis@vdek.com