Anstieg der Eigenbeteiligung in der stationären Pflege in Berlin

Belastung für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu hoch

Die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in der stationären Pflege ist im vergangenen Jahr erneut angestiegen. Das zeigen neueste Zahlen des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) für den Zeitraum vom 1.1.2023 bis 1.1.2024. Ursächlich dafür sind neben der geltenden Tarifpflicht für Pflegekräfte seit dem 1.9.2022 vor allem die gestiegenen Lebenshaltungskosten, vor allem für die Energie.

Eigenanteile steigen auf durchschnittlich 2.689 Euro im Monat

Für Pflegebedürftige, die in einem Berliner Pflegeheim versorgt werden, steigen die Kosten rein rechnerisch auf durchschnittlich 2.689 Euro im Monat, 238 Euro mehr als im Vorjahr.

Abgefedert wird der Anstieg der Eigenanteile jedoch durch den seit 2022 bestehenden Anspruch der Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 – 5 auf je nach Aufenthaltsdauer gestaffelte Leistungszuschläge. Diese von den Pflegekassen zu leistenden Zuschüsse für die pflegerischen Kosten, den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), wurden am 1.1.2024 erhöht. Sie betragen nun im ersten Aufenthaltsjahr im Pflegeheim 15 Prozent (zuvor fünf Prozent), im zweiten Jahr 30 Prozent (zuvor 25 Prozent), im dritten Jahr 50 Prozent (zuvor 45 Prozent) und im vierten Jahr 75 Prozent (zuvor 70 Prozent). Im Ergebnis fällt dadurch die Steigerung moderater aus als im Vorjahreszeitraum.

Für Pflegebedürftige in Berlin, die bis zu zwölf Monate im Pflegeheim versorgt werden, liegen die Kosten bei durchschnittlich 2.459 Euro im Monat, 76 Euro mehr als im Vorjahr. Pflegebedürftige, die länger als zwölf Monate im Pflegeheim verbringen, müssen durchschnittlich 2.229 Euro im Monat (plus 117 Euro) zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim lebt, muss 1.922 Euro monatlich (plus 81 Euro) aufbringen und Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer über drei Jahre zahlen 1.538 Euro im Monat (plus 35 Euro).

 

Berlin Vergleich finanzielle Belastung stationäre Pflege Berlin
Finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege in Berlin. Vergleich 1.1.2023 - 1.1.2024

Pflegebedürftige nicht in alleiniger Verantwortung

„Die Belastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen ist trotz der seitens der Pflegekasse geleisteten Zuschüsse besorgniserregend hoch.“, sagt Marina Rudolph, Leiterin der Landesvertretung Berlin/Brandenburg des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Die teilweise Kompensierung der gestiegenen Personal- und Sachkosten ist ein wichtiges Signal, jedoch dürfen die Pflegebedürftigen nicht alleine in die Verantwortung genommen werden“, so Rudolph. „Würde sich das Land Berlin an das politische Commitment halten und die Investitionskosten übernehmen, würden die Pflegebedürftigen um aktuell 424 Euro monatlich entlastet.“

Zudem ist ein stimmiges Gesamtkonzept für die Pflege und die Beteiligung der privaten Pflegeversicherung an einem solidarischen Finanzausgleich der sozialen Pflegeversicherung gefordert.

Weitere Informationen über den vdek-Pflegelotsen abrufbar

Die Eigenanteile, die der vdek zweimal im Jahr ermittelt, sind immer die durchschnittlichen Kosten im jeweiligen Bundesland. Daher können die tatsächlichen Eigenanteile in den einzelnen Pflegeheimen durchaus höher oder niedriger ausfallen. Nähere Informationen zu den konkreten Kosten, die in einer Einrichtung anfallen, liefert der vdek-Pflegeloste

Hintergrundinformationen rund um die Eigenbeteiligung in der stationären Pflege finden Sie in unseren FAQ.

Kontakt

Volker Berg

Referent Politik und Kommunikation
E-Mail: lv-berlin.brandenburg@vdek.com
Telefon: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 0
Fax: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 19