Pflegesätze sind die Entgelte, die vollstationäre Pflegeheime für Pflegeleistungen sowie für Betreuung und medizinische Behandlungspflege erhalten. Sie werden von den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern oder ihrer Pflegeversicherung bezahlt. Pflegesätze werden nach den Pflegegraden eingeteilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher auch der Pflegesatz. Der Pflegesatz pro Monat ist die Summe aus EEE und Leistungsbetrag der Pflegeversicherung.
Beispiele aus der Praxis können dem vdek-Pflegelotsen (www.pflegelotse.de) in der jeweiligen Detailansicht entnommen werden.
Zusätzlich zum Pflegesatz erhalten die stationären Pflegeeinrichtungen einen Zuschlag für „zusätzliche Betreuung und Aktivierung”. Mit dem Zuschlag werden in den Einrichtungen zusätzliche Betreuungskräfte finanziert, die mit den Bewohnenden - unabhängig vom Pflegebedarf im Einzelfall – beispielsweise individuelle oder gemeinsame Aktivitäten unternehmen. Im bundesweiten Durchschnitt (Stand: 1.1.2025) beträgt dieser Zuschlag 221 Euro pro Monat und Bewohnerin bzw. Bewohner. Pflegebedürftige dürfen mit diesen Vergütungszuschlägen weder ganz noch teilweise belastet werden.
Pflegeeinrichtungen, die eine „gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase” umsetzen, erhalten hierfür nach § 132g SGB V eine monatliche Pauschale von der Krankenkasse. Pflegebedürftige dürfen mit diesen Kosten ebenfalls nicht belastet werden.
Bei Pflegebedürftigen mit Anspruch auf außerklinische Intensivpflege übernehmen die Pflege- und Krankenversicherung den Pflegesatz sogar vollständig. Dabei trägt die Pflegeversicherung den Leistungsbetrag und die Krankenversicherung den EEE.