Pflegebedürftige Menschen in Berlin müssen weiterhin mit steigenden Kosten für einen Platz im Pflegeheim rechnen. Die Eigenanteile für die stationäre Pflege haben erneut zugenommen und setzen damit den seit Jahren anhaltenden Aufwärtstrend fort. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zum Stichtag 01.01.2026. Demnach zahlen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts in einem Berliner Pflegeheim durchschnittlich 3.227,- Euro pro Monat. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg von 252,- Euro.
Trotz gesetzlicher Entlastungen durch gestaffelte Leistungszuschläge der Pflegekassen steigt die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige weiter an. Hintergrund sind insbesondere steigende Personal-, Sach- und Energiekosten in den Pflegeeinrichtungen. Die soziale Pflegeversicherung ist als Teilleistungsversicherung ausgestaltet und kann die tatsächlichen Kosten der stationären Pflege nicht vollständig abdecken.
„Die Entwicklung der Eigenanteile zeigt deutlich, die bisherigen Regelungen sind unzureichend, um Pflegebedürftige wirksam zu entlasten. Die Kosten steigen weiter – und das trifft viele Menschen finanziell hart“, erklärt Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg.
Zusammensetzung der Eigenanteile bleibt problematisch
Die monatliche Eigenbeteiligung setzt sich aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflegeleistungen, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten sowie den Ausbildungskosten für Pflegekräfte zusammen. Zwar reduziert sich der vom Pflegebedürftigen zu zahlende Anteil am EEE durch die gesetzlich vorgesehenen Zuschüsse der Pflegekassen mit zunehmender Aufenthaltsdauer, jedoch fängt der Zuschuss inzwischen kaum noch die finanzielle Belastung der ständig steigenden EEE auf.
Gerade die Investitionskosten für Bau, Instandhaltung und Modernisierung der Pflegeheime sowie die Ausbildungskosten für Pflegefachkräfte belasten die Pflegebedürftigen zusätzlich.
Land Berlin und Bund gefordert
Der vdek Berlin/Bandenburg fordert das Land Berlin erneut auf, seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Finanzierung der Investitions- und Ausbildungskosten konsequent nachzukommen. Eine vollständige Übernahme dieser Kosten durch das Land würde die Eigenanteile für Pflegebedürftige deutlich senken und zu spürbaren Entlastungen führen.
Zugleich besteht auf Bundesebene dringender Handlungsbedarf. Versicherungsfremde Leistungen der Pflegeversicherung – etwa die Finanzierung der Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige – müssen vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. Auch pandemiebedingte Zusatzkosten dürfen nicht dauerhaft zulasten der Pflegeversicherung gehen.
„Wenn Pflege dauerhaft finanzierbar bleiben soll, braucht es eine klare Zuständigkeit des Staates für gesamtgesellschaftliche Aufgaben und eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung. Andernfalls werden die Eigenanteile weiter steigen“, so Zeljar.
Hintergrund
Die Höhe der Eigenbeteiligung in Pflegeheimen variiert je nach Einrichtung. Der von den Pflegebedürftigen selbst zu tragende Anteil am einrichtungseinheitlichen Eigenanteil reduziert sich durch gesetzliche Leistungszuschläge der Pflegekassen mit zunehmender Aufenthaltsdauer (15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr).
Weitere Informationen zur Finanzierung der stationären Pflege sowie zu den Reformvorschlägen des vdek finden sich unter: https://www.vdek.com/fokus/pflegereform-pflegegesetz-pueg.html
Kontakt
Volker Berg
Referent Politik und Kommunikation
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