Soziale Pflegeversicherung

Pflegereform: Der Gesetzgeber ist gefordert

Pflegerin, welche Frau die Haare kämmt

In der Pflege herrscht dringender Reformbedarf. Pflegebedürftige müssen immer höhere Zuzahlungen aufbringen, damit bleibt Pflegebedürftigkeit ein Armutsrisiko. Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) blickt ihrerseits auf ein Finanzdefizit von rund drei Milliarden Euro im Jahr 2023. Angesichts des demographischen Wandels droht dieses Defizit in den kommenden Jahren weiter zu steigen, sofern der Gesetzgeber die Pflege nicht zukunftsorientiert aufstellt.

Leider bleibt die Bundesregierung aus Sicht der Ersatzkassen mit dem aktuellen Entwurf eines Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) hinter den Erwartungen sowie den Anforderungen an eine nachhaltige Pflegereform zurück. Der Entwurf bietet keine Perspektive für eine langfristige Lösung der Probleme der Pflegebedürftigen und der SPV. Stattdessen belastet die Ampel-Koalition einseitig die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler und setzt auf Beitragserhöhungen. Leistungsverbesserungen finden sich im Entwurf dagegen kaum.

Bleibt es bei diesem Gesetzentwurf, wird es im nächsten Jahr einen neuen Anlauf für eine Pflegereform geben müssen. Die Ersatzkassen rufen deshalb den Gesetzgeber auf, das Gesetz im weiteren Verfahren nachzubessern. Unter anderem gilt es, die häusliche Pflege zu stärken. Darum sollte die im Referentenentwurf noch enthaltene Zusammenlegung der Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege dringend wieder aufgenommen werden. Die Zuschläge bei den Eigenanteilen in stationären Pflegeeinrichtungen sowie die Erhöhungen bei Pflegegeld und Pflegesachleistungsbeträgen müssten deutlich höher ausfallen. Diese Leistungsverbesserungen wären finanzierbar: Zu den gebotenen Finanzierungsmaßnahmen gehört die Übernahme der Rentenbeiträge pflegender Angehöriger sowie pandemiebedingter Ausgaben durch Steuermittel. Die Private Pflegeversicherung sollte sich am Finanzausgleich der SPV beteiligen. Langfristig ist es geboten, einen dynamisierten Steuerzuschuss in die SPV zu gewähren.

Die Ersatzkassen beteiligen sich auch im weiteren parlamentarischen Verfahren aktiv an der Debatte um eine nachhaltige Pflegereform.

Positionen zum geplanten Pflegegesetz

  1. vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner
    Pflegereform (PUEG) im Gesundheitsausschuss

    vdek: Zusammenlegung von Kurz- und Verhinderungspflege hilft den Betroffenen, weitere Schritte für nachhaltige Finanzierung notwendig

    Die Koalition hat sich beim Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) auf Anpassungen geeinigt, die aus Sicht des vdek sinnvoll sind. Gleichwohl kritisiert die Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner: „Insgesamt ist die Reform wenig nachhaltig und lässt wesentliche Fragen zu Finanzierung und Versorgung ungelöst.“ Eine Lösung des Kernproblems, nämlich eine grundlegende Finanzierungsreform der sozialen Pflegeversicherung, werde erneut vertagt. » Lesen

  2. vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner
    Anhörung Pflegereform (PUEG) im Deutschen Bundestag

    vdek fordert konkrete Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige

    Anlässlich der Anhörung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) im Deutschen Bundestag am 10. Mai 2023 fordert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), die ambulante Pflege stärker in den Blick zu nehmen. Laut der vdek-Vorstandsvorsitzenden Ulrike Elsner sind zudem konkrete Leistungsverbesserungen nötig, die bisher vorgesehenen Maßnahmen seien „leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein“. » Lesen

  3. vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner
    Erste Lesung im Bundestag zum Pflegegesetz (PUEG)

    Pflegereform bringt wenig und belastet einseitig die Beitragszahlenden – nachbessern!

    Heute wurde der Entwurf des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG) in erster Lesung im Bundestag beraten. „Außer der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Berücksichtigung der Zahl der Kinder bei der Beitragsbemessung bleibt von der einst angedachten Pflegereform nicht viel übrig“, erklärt vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Das Parlament sei nun gefordert, die nötigen Nachbesserungen vorzunehmen. » Lesen

  4. Porträt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek
    vdek zum Kabinettsbeschluss zur Pflegereform

    Trotz Beitragserhöhungen kaum Leistungsverbesserungen – so misslingt die Pflegereform

    Heute hat das Kabinett über das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beraten. Der neue Entwurf biete „keine Perspektive für eine langfristige Lösung der Probleme der Pflegebedürftigen und der sozialen Pflegeversicherung“, betont vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Dass die ohnehin schon wenigen Leistungsverbesserungen auf den letzten Metern im Gesetzentwurf noch einmal reduziert wurden, sei eine weitere Enttäuschung. » Lesen

Eigenanteile in der Pflege: Fakten und Positionen

  1. vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner
    Eigenanteile in der Pflege

    Private Pflegezusatzversicherung ist keine Lösung

    Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) lehnt den Vorschlag der Privaten Krankenversicherung (PKV) ab, eine private Zusatzversicherung einzuführen, um damit die wachsenden Eigenanteile in der Pflege abzufedern. „Besser als neue Produkte zu erfinden, wäre es, die Hausaufgaben zu machen”, so vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. So sollte sich die private Pflegeversicherung dringend am Finanzausgleich beteiligen. » Lesen

  2. Porträt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek
    Eigenbeteiligung in der stationären Pflege erneut stark gestiegen

    vdek fordert Pflegereform aus einem Guss

    Steigende Lebensmittelkosten und vor allem die seit 01.09.2022 geltende Tarifpflicht schlagen sich deutlich auf die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in den stationären Pflegeeinrichtungen nieder. So sind die Kosten für die pflegerische Versorgung, Unterkunft und Verpflegung im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 01.01.2023 erneut stark angestiegen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). » Lesen

  3. vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner
    Eigenanteile in der Pflege

    Neuer Leistungszuschlag der Pflegekasse führt zu Entlastungen – deutlich spürbar aber nur bei längeren Heimaufenthalten

    Eine neue Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zeigt: Die seit Januar 2022 geltende gesetzliche Regelung, wonach sich die Pflegekassen mit einem gestaffelten Leistungszuschlag an den Pflegekosten beteiligen, bringt nur bei längeren Heimaufenthalten spürbare Entlastung. „Wir brauchen dringend eine nachhaltige politische Lösung für das Problem insgesamt“, betont vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. » Lesen