In der Pflege herrscht dringender Reformbedarf. Pflegebedürftige müssen immer höhere Zuzahlungen aufbringen, damit bleibt Pflegebedürftigkeit ein Armutsrisiko. Der sozialen Pflegeversicherung (SPV) wird für 2025 ein Defizit zwischen 3,5 und 5,8 Milliarden Euro prognostiziert. Angesichts des demographischen Wandels droht dieses Defizit in den kommenden Jahren noch weiter zu steigen, sofern der Gesetzgeber die Pflege nicht zukunftsorientiert aufstellt.
Die Ampelregierung ist aus Sicht der Ersatzkassen mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hinter den Erwartungen sowie den Anforderungen an eine nachhaltige Pflegereform zurückgeblieben. Das Gesetz enthielt keine Perspektive für eine langfristige Lösung der Probleme der Pflegebedürftigen und der SPV. Stattdessen hat die Ampelkoalition einseitig die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler belastet und auf Beitragserhöhungen gesetzt. Leistungsverbesserungen fanden sich im Gesetz dagegen kaum.
Dabei müssten die Zuschläge bei den Eigenanteilen in stationären Pflegeeinrichtungen sowie die Erhöhungen bei Pflegegeld und Pflegesachleistungsbeträgen deutlich höher ausfallen. Diese Leistungsverbesserungen wären finanzierbar. Zu den gebotenen Finanzierungsmaßnahmen gehören:
- Übernahme der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sowie pandemiebedingter Ausgaben durch Steuermittel
- Übernahme der Investitions- und Ausbildungskosten durch die Bundesländer
- Beteiligung der privaten Pflegeversicherung am Finanzausgleich der SPV
- jährliche Dynamisierung des Bundessteuerzuschussses sowie der Leistungsbeiträge
Die Ersatzkassen stehen für eine solidarisch und zukunftssicher finanzierte Pflegeversicherung ein, die das Risiko der Pflegebedürftigkeit generationenübergreifend sozial absichert. Die kommende Bundesregierung ist gefordert, die Pflege auf zukunftssicheren Grund zu stellen. Dies betonen die Ersatzkassen auch in einem Positionspapier vom Dezember 2024.