vdek warnt vor Überlastung der Pflegebedürftigen

Eigenbeteiligung in Brandenburger Pflegeheimen erneut gestiegen

Pflegebedürftige in Brandenburg sehen sich erneut mit steigenden Kosten konfrontiert. Die Eigenanteile für notwendige Pflegeleistungen nehmen spürbar zu. Künftig müssen Betroffene deutlich mehr finanzielle Mittel aufbringen, um die benötigte Unterstützung zu erhalten. Im ersten Jahr ihres Aufenthalts im Pflegeheim zahlen sie mittlerweile durchschnittlich 2.875 Euro pro Monat – das sind 312 Euro mehr als im Vorjahr. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zum Stichtag 1. Juli 2025.

Finanzielle Belastung Pflegebedürftige im Pflegeheim Brandenburg

„Trotz gesetzlicher Entlastungen wie gestaffelter Leistungszuschläge der Pflegekasse steigen die finanziellen Belastungen für die Betroffenen weiter deutlich an“, erklärt Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg. Hauptgründe seien vor allem die anhaltende Inflation sowie steigende Personal- und Sachkosten in den Einrichtungen. Die soziale Pflegeversicherung (SPV) sei jedoch nur als Teilleistungsversicherung ausgestaltet – sie könne die Gesamtkosten nicht vollständig decken. Für viele Menschen in stationärer Pflege sind die Eigenanteile in dieser Höhe schlicht nicht mehr tragbar.

Bund und Land können für Entlastung sorgen

Ein erheblicher Teil der Kosten, die Heimbewohnerinnen und -bewohner selbst tragen müssen, entfällt auf Positionen, die nach Ansicht des vdek eigentlich vom Land Brandenburg zu übernehmen wären. Dazu zählen insbesondere Investitionskosten für Bau und Instandhaltung sowie Ausbildungskosten für Pflegekräfte. „Das Land Brandenburg hat in den letzten Jahren seine Verantwortung in diesem Bereich nicht ausreichend wahrgenommen. Wenn das Land seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkäme, könnten Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts im Heim monatlich um mehr als 400 Euro entlastet werden“, so Zeljar weiter.

Zugleich fordert der vdek eine grundlegende Finanzreform der Pflegeversicherung. Versicherungsfremde Leistungen wie die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung pflegender Angehöriger müssten künftig aus Steuermitteln finanziert werden. Allein dies würde die Pflegeversicherung jährlich um rund 4,5 Milliarden Euro entlasten. Auch die pandemiebedingten Zusatzkosten in Höhe von rund 5,5 Milliarden Euro müssten aus dem Bundeshaushalt erstattet werden. „Kreditzusagen des Bundes ersetzen keine nachhaltige Finanzierung“, betont Zeljar. Ohne tiefgreifende Strukturreformen droht der Pflegeversicherung bereits zum Jahresende das nächste Defizit.

Entwicklung der Eigenbeteiligung im Detail

Die Höhe der Eigenbeteiligung für Pflegeheimbewohnende variiert je nach Einrichtung. Zudem gilt, dass der von den Pflegebedürftigen selbst zu tragende Anteil aufgrund gestaffelter Zuschüsse der Pflegekasse mit zunehmender Aufenthaltsdauer geringer wird. Der Zuschuss beträgt im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent des zu zahlenden EEE, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 und danach 75 Prozent. 

Finanzielle Belastung Pflegebedürftige im Pflegeheim Brandenburg

Umfassende Antworten auf Fragen rund um die Finanzierung der Heimplätze beantworten die FAQ des vdek

Informationen zu den Heimplatz-Kosten jeder einzelnen Einrichtung zeigt der vdek-Pflegelotse, unser Online-Portal für die Suche nach dem passenden Pflegeangebot.

Die vdek-Forderungen für eine Reform der Pflegeversicherung im Detail zeigt die Broschüre „Gute Pflege – stabile Finanzen: Pflegeversicherung zukunftsfest ausgestalten“.

Kontakt

Volker Berg

Referent Politik und Kommunikation
E-Mail: lv-berlin.brandenburg@vdek.com
Telefon: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 0
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