Bis zum 31. Mai 2025 ist die Teilnahme am bundesweiten Ideenwettbewerb „49 gewinnt“ möglich. Der Wettbewerb lädt Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU) mit bis zu 49 Mitarbeitenden dazu ein, kreative Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) einzureichen. Das Ziel besteht darin, den Unternehmen aufzuzeigen, dass bereits einfache Gesundheitsmaßnahmen einen positiven Einfluss auf den Erfolg haben können – und das auch in herausfordernden Zeiten, die durch Fachkräftemangel, Lieferengpässe und zahlreiche Krisen geprägt sind.
Teilnehmen können sowohl Unternehmen, die bereits Gesundheitsmaßnahmen umgesetzt haben, als auch solche, die nur eine erste Idee haben und Interesse haben, diese praktisch umzusetzen. Auf die Gewinner, die von einer Fachjury ausgewählt werden, wartet Unterstützung im Wert von 10.000 bis 25.000 Euro für die gemeinsame Realisierung oder Weiterentwicklung der eingebrachten Vorschläge. Die ausgezeichneten Ideen werden veröffentlicht und sollen als Inspiration für andere Unternehmen dienen.
„Der Bereich Prävention und Gesundheitsförderung sollte weiterhin eine hohe Priorität behalten, auch wenn seine Bedeutung bereits anerkannt wird. Denn durch den Ausbau der Prävention lassen sich langfristig die Kosten im Gesundheitswesen senken. Besonders in Zeiten, in denen Ressourcen knapp sind, kann ein gezielter Einsatz zur Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz einen wichtigen Beitrag leisten, um das Wohlbefinden und die Gesundheit der Mitarbeitenden nachhaltig zu sichern.“, betont Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg.
Parallel zum Ideenwettbewerb gibt es kostenlose Informations- und Unterstützungsangebote, um Ideen zu prüfen, weiterzuentwickeln oder um Impulse zur Ideenentwicklung zu erhalten. Der Ideenwettbewerb wird von der BGF-Koordinierungsstelle, einem Zusammenschluss der gesetzlichen Krankenkassen, veranstaltet. Weitere Informationen zur Teilnahme und Anmeldung finden sie hier.
Hintergrund BGF-Koordinierungsstelle
Mit der BGF-Koordinierungsstelle haben die gesetzlichen Krankenkassen eine gemeinsame Anlaufstelle geschaffen: BGF-interessierte Unternehmen können zeit- und ortsunabhängig mit den BGF-Expert*innen der Krankenkassen in Kontakt treten. Sie erhalten ausführliche Informationen und eine individuelle Beratung auf ihrem Weg zu einem gesunden Unternehmen.
Auf Wunsch unterstützen die Krankenkassen die Umsetzung von BGF-Maßnahmen oder vermitteln geeignete Partner. Bei der Entwicklung und Umsetzung der BGF‐Koordinierungsstelle gemäß § 20b Abs. 3 SGB V arbeiten die Krankenkassen sowohl auf Bundes- als auch Landesebene eng zusammen.
Kontakt
Volker Berg
Referent Politik und Kommunikation
E-Mail: lv-berlin.brandenburg@vdek.com
Telefon: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 0
Fax: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 19