Selbsthilfe Brandenburg
Um das Förderverfahren verwaltungsunaufwändig und unbürokratisch durchzuführen, haben sich die Krankenkassen und ihre Verbände in den Ländern Berlin und Brandenburg auf das sogenannte Ein-Ansprechpartner-Modell verständigt. Für die antragstellende Selbsthilfegruppe, -organisation oder –kontaktstelle hat das den Vorteil, dass nur ein Antrag an den auf der jeweiligen Förderebene zuständigen Federführer zu richten ist.
Für neu gegründete Selbsthilfegruppen gibt es eine eigene zweite Förderrunde. Die Antragsfrist endet am 31.08. des jeweiligen Jahres.
Selbsthilfegruppen Brandenburg
vdek–Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Frau Kirsten Waretzky
Stresemannstraße 91
10963 Berlin
Tel.: 0 30/25 37 74 33
kirsten.waretzky@vdek.com
Selbsthilfekontaktstellen Brandenburg
Knappschaft
Frau Steffi Messenbrink
August-Bebel-Str. 85
03046 Cottbus
Tel.: 0355 / 357 18 310
steffi.messenbrink@kbs.de
Selbsthilfeorganisationen Brandenburg
IKK Brandenburg und Berlin
Vertragsmanagement und Selbsthilfe
Herr Detlef Schroedel
Keithstraße 9/11
10787 Berlin
Tel.: 030 / 219 916 92
E-Mail: detlef.schroedel@ikkbb.de
Die Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V erfolgt über zwei Förderstränge: die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) und die krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung).
Projektförderung
Neben der Pauschalförderung als kassenartenübergreifender Gemeinschaftsförderung fördern die einzelnen bundes- beziehungsweise landesweiten Krankenkassen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im Rahmen der konkreten Projektförderung als krankenkassenindividuelle Förderung.
Diese Förderform bietet sowohl den Krankenkassen als auch der Selbsthilfe die Möglichkeit, gemeinsame Ziele der Selbsthilfe aufzugreifen und umzusetzen. Auch die inhaltliche Zusammenarbeit wird hierdurch gestärkt und weiter ausgebaut. Die inhaltliche Ausrichtung der Projektförderung durch die einzelnen Krankenkassen kann variieren. Es wird daher empfohlen, sich direkt bei den einzelnen Krankenkassen über die jeweiligen Förderschwerpunkte und Fördermöglichkeiten im Vorfeld der schriftlichen Antragstellung zu informieren.
Pauschalförderung
Die Pauschalförderung als kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung wird gemeinsam von allen Krankenkassen/-verbänden auf allen Förderebenen (Bund, Land, örtliche Ebene) durchgeführt und berücksichtigt die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, die örtlichen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen. Die Fördermittel der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung sind pauschale Zuschüsse, mit denen die Krankenkassen und ihre Verbände einen maßgeblichen Beitrag zur Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe leisten.