Stationäre Hospizversorgung
Die Aufnahme in ein stationäres Hospiz erfolgt unter der Voraussetzung, dass eine fortschreitende (progrediente) oder weit fortgeschrittene, nicht mehr heilbare Erkrankung, die das Leben auf Wochen oder wenige Monate begrenzt, vorliegt.
Viele Menschen möchten in ihrer vertrauten Umgebung sterben. Ist jedoch die Pflege und Begleitung in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich, sind stationäre Hospize eine Alternative.
Stationäre Hospize in Berlin sind kleine Einrichtungen mit 8 bis 16 Betten, die mit ihrer räumlichen Gestaltung und ihrer personellen Ausstattung auf die besonderen Bedürfnisse schwerkranker, sterbender Menschen und ihrer Nahestehenden eingehen. Sie wollen den sterbenden Menschen ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben bis zuletzt ermöglichen. Angehörige und Nahestehende können auf Wunsch in die Pflege und Begleitung mit einbezogen werden.
In Berlin stehen in fast 20 stationären Hospizen für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche rund 270 Plätze zur Verfügung - davon 25 für Kinder.
Der tagesbezogene Bedarfssatz bildet die zuschussfähigen Kosten eines Hospizes ab. Davon tragen die Krankenkassen per Gesetz einen Anteil von 95 %, das Hospiz trägt 5 % aus Eigenmitteln. Ein Eigenanteil ist vom Patienten nicht zu erbringen.
Stationäre Hospize in Brandenburg sind kleine Einrichtungen mit 8 bis 16 Betten, die mit ihrer räumlichen Gestaltung und ihrer personellen Ausstattung auf die besonderen Bedürfnisse schwerkranker, sterbender Menschen und ihrer Nahestehenden eingehen. Sie wollen den sterbenden Menschen ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben bis zuletzt ermöglichen. Angehörige und Nahestehende können auf Wunsch in die Pflege und Begleitung mit einbezogen werden.
Der tagesbezogene Bedarfssatz bildet die zuschussfähigen Kosten eines Hospizes ab. Davon tragen die Krankenkassen per Gesetz einen Anteil von 95 %, das Hospiz trägt 5 % aus Eigenmitteln. Ein Eigenanteil ist vom Patienten nicht zu erbringen.