Pflegeeinrichtungen während der Corona-Pandemie
Pflegeeinrichtungen können mithilfe dieses Antragsformulars (s.u.) ihre Mehraufwendungen und Mindereinnahmen angeben und die Richtigkeit der Angaben erklären. Auf dieser Grundlage zahlen die Pflegekassen die entsprechenden Erstattungsbeträge aus.
Das ausgefüllte Formular senden Sie dann bitte an die für Sie zuständige Pflegekasse (siehe Liste der zuständigen Pflegekassen).
Hinweise zur Umsetzung gem. § 150 Abs. 1 - 3 SGB XI
Berlin
Brandenburg
Antragsformular
Die Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes und entsprechende Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes.
Wer ist zuständig?
Meldeverfahren bei wesentlichen Beeinträchtigungen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung (nach § 150 Abs. 1 SGB XI)