Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Symbolbild zum Thema Digitale Gesundheitsanwendungen

Versicherte haben nach § 33a SGB V Anspruch auf Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA oder auch „Apps auf Rezept“). Hierbei handelt es sich um Medizinprodukte niedriger Risikoklasse. DiGA sind für Smartphone und Tablet verfügbar, können aber auch als Webanwendung über den Browser abgerufen werden. DiGA haben beispielsweise zum Ziel, Erkrankungen zu erkennen und zu lindern.

Der DiGA-Markt wächst stetig. Im Durchschnitt gelangen zwei neue Anwendungen pro Monat in die Regelversorgung. Insgesamt sind seit Beginn der DiGA bereits über 100 Anträge von DiGA-Herstellern beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingegangen, das über die Zulassung einer jeweiligen Anwendung entscheidet.

Zurzeit sind für folgende Krankheitsbilder digitale Gesundheitsanwendungen zugelassen.

  • Adipositas
  • Alkoholmissbrauch
  • Angststörungen
  • Brustkrebs
  • chronische Schmerzen
  • Depressionen
  • Diabetes
  • Impotenz organischen Ursprungs
  • Migräne
  • Multiple Sklerose
  • Panikstörung
  • Probleme in Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung
  • psychische und psychosomatische Folgen von Diagnosen und Therapien von Malignomen
  • Reizdarmsyndrom
  • Rücken-, Knie- und Hüftschmerzen
  • Schlafstörungen
  • Tabakabhängigkeit
  • Nachsorgung bei Schlaganfallpatienten
  • Tinnitus