Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung AU

Ab 01.01.2023 müssen gesetzlich Versicherte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (umgangssprachlich „gelber Schein“) nicht mehr in Papierform bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Stattdessen rufen Arbeitgeber:innen die Bescheinigung elektronisch bei der zuständigen Krankenkasse ab. Ziel ist ein komplett papierloses Verfahren. Vorerst werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch eine Version der AU als analogen Zettel für ihre Unterlagen erhalten.

Der elektronische Versand der AU an die Krankenkasse wurde schon 2021 eingeführt.