Digitalisierung voranbringen
Die Corona-Pandemie zeigt deutlich, wie wichtig es ist, das große Potenzial der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu nutzen. Im Mittelpunkt muss der Nutzen der Anwendungen für die Versicherten stehen. Mit dem Digitale-Versorgung- und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) wurden Ende 2020 weitere Schritte nach vorn gemacht. Mit diesem Gesetz sollen u. a. auch digitale Gesundheitsanwendungen in der Pflege (DiPA) etabliert werden. Ein bedeutsamer Schritt, um Pflegekräfte, pflegende Angehörige und Pflegebedürftige zu entlasten.
Die Ersatzkassen fordern daher, dass
- auch in Berlin die digitalen Behandlungsmöglichkeiten ausgebaut werden.
- die Digitalisierung des Gesundheitswesens überall ankommen muss.
- einhergehend mit der Einführung digitaler Lösungen in der Gesundheitsversorgung eine stärkere Berücksichtigung der entstehenden Effizienzgewinne in Behandlungs- und Verwaltungsabläufen bei der Weiterentwicklung des einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) und der Diagnosis Related Groups (DRGs) erfolgt.
- der Datenschutz unter Berücksichtigung der geltenden landes-, bundes- sowie europarechtlichen Regelungen stärker am Nutzen der Versicherten ausgerichtet wird.
- eine Fortführung des Eckigen Tisches zur Digitalisierung im Gesundheitswesen.