Selbstverwaltung erhalten

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Die stabile Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) ist der Erfolgsgarant für das Gesundheitswesen.

Gerade in der Corona-Pandemie hat die Selbstverwaltung ihre Handlungsfähigkeit und Stabilität unter Beweis gestellt, zum Beispiel bei der Einführung der Krankschreibung per Telefon, dem länger gültigen Entlassrezept nach einem Krankenhausaufenthalt oder durch die Ermöglichung von Videobehandlungen.

Der Bundesgesetzgeber hingegen hat in den vergangenen Jahren bei der Beitragssatzgestaltung der Krankenkassen immer wieder versucht, die Entscheidungskompetenz der Selbstverwaltung einzuschränken.

Die Ersatzkassen fordern,

  • die Handlungsautonomie der Selbstverwaltung zu erhalten und zu stärken.
  • politische Eingriffe in die Selbstverwaltung zurückzunehmen.