Die jährlichen Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt sind auch während der Corona-Pandemie wichtig, denn sie beugen unter anderem Karies vor. Zudem ist der jährliche Stempel im Bonusheft, der den Besuch belegt, bares Geld wert: Versicherte erhalten für die belegten regelmäßigen Kontrolluntersuchungen einen höheren Zuschuss, falls später Zähne ersetzt werden müssen. Für Versicherte, die das 12., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist eine halbjährliche Untersuchung Voraussetzung für einen höheren Zuschuss.
Der Leiter der vdek-Landesvertretung, Dirk Ruiss, unterstreicht: „Nur durch die jährlich Kontrolluntersuchung können Zahnprobleme frühzeitig erkannt und behandelt werden.“ Er weist zudem darauf hin, dass durch verbindliche Hygienestandards in den Arztpraxen auch in Zeiten der Corona-Pandemie die Kontrolluntersuchungen sicher durchgeführt werden.
Nachweis im Bonusheft
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich 60 Prozent der für eine Regelversorgung festgesetzten Beträge für notwendigen Zahnersatz. Können die Versicherten mit ihrem Bonusheft nachweisen, dass sie vor Beginn der Behandlung mindestens fünf Jahre in Folge zur Vorsorgeuntersuchung gegangen sind und somit aktiv etwas für ihre Zahngesundheit getan haben, erhöht sich der Zuschuss um weitere zehn Prozent - bei zehn Jahren sogar um 15 Prozent. Versicherte, die noch kein Bonusheft haben, erhalten dieses bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt.
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Christian Breidenbach
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