Rettungsdienst und Krankentransport

vdek-nrw-rettungsdienst-krankenwagen

Rettungsdienst

In NRW stellen gegenwärtig rund 64 Träger im öffentlichen Rettungsdienst auf der Grundlage des Rettungsgesetzes Nordrhein-Westfalen die Versorgung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes sicher. Private Unternehmer können Aufgaben der Notfallrettung oder des Krankentransportes gemäß § 18 Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen wahrnehmen.

Voraussetzung für die Abrechnung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes ist ein Vertrag nach § 133 SGB V. Für den Abschluss eines solchen Vertrages sind der vdek Landesvertretung NRW folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Genehmigung der zuständigen Behörde
  • Gewerbeanmeldung
  • Fahrzeugkonzession(en)
  • Institutionskennzeichen

Ansprechpartner

für den Landesteil Nordrhein:

Ansprechpartner

für den Landesteil Westfalen:    

 

 

 

 

Erik Arntzen
Tel.: 0211 / 38 41 0 - 31

erik.arntzen@vdek.com

 




Andreas Kutter
Tel.: 0231 / 91 77 1 - 19
andreas.kutter@vdek.com

 

Martin Panberg
Tel.:  0231 / 91 77 1 - 31
martin.panberg@vdek.com

 

Jörg Pollmann
Tel.: 0231 / 91 77 1 - 27

joerg.pollmann@vdek.com

Krankenfahrten

In NRW haben rund 3.600 Taxi- und Mietwagenunternehmen die Berechtigung, Krankenfahrten (sitzend) mit den Ersatzkassen abzurechnen.

In den Landesteilen Nordrhein und Westfalen-Lippe gibt es unterschiedliche Verträge. Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer also zum Kreis der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner gehören möchten, richtet sich die weitere Vorgehensweise nach dem Standort Ihres Betriebes.

Die Entwicklung der Kraftstoffkosten stellt unsere Vertragspartner aktuell vor eine besondere Herausforderung. Unabhängig von den aktuell bestehenden Verträgen haben die gesetzlichen Krankenkassen in NRW deshalb beschlossen, kurzfristig eine zusätzliche Vergütung zu ermöglichen. Für alle Krankenfahrten, die vom 01. April bis 30. April 2022 stattfinden, sind je besetzt-KM mit 0,14 Euro zusätzlich abrechnungsfähig. Die genauen Details entnehmen Sie bitte dem Schreiben der GKV in NRW:

Informationsschreiben zum Download (07.04.2022) Kraftstoffkostenzuschlag GKV NRW
Thema Im Landesteil Nordrhein gilt: Im Landesteil Westfalen gilt:
Taxi
und/oder Mietwagen sitzend

Bitte senden Sie die Anerkenntniserklärung inklusive der dort erwähnten Unterlagen an die vdek Landesvertretung NRW in Düsseldorf.
Die Anerkenntniserklärung finden Sie unterhalb dieser Tabelle.

Mit dieser Erklärung erkennen Sie die bestehende Rahmenvereinbarung sowie die Preisvereinbarung an (siehe unten).

 

 

Sie müssen entweder Mitglied im Verband des privaten, gewerblichen Straßenpersonenverkehrs e. V. (VSPV)
bzw. im Taxiverband NRW e. V. sein oder den mit dem Taxiverband NRW e. V. geschlossenen Vertrag anerkennen. 

Den Vertrag und die Anerkenntniserklärung finden Sie unter dieser Tabelle links.
Diese senden Sie bitte zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die vdek-Geschäftsstelle in Dortmund.
Nicht qualifizierten Liegend-Transport und Krankenfahrten mit dem Tragestuhl sowie Krankenfahrten für nicht-umsetzbare Rollstuhlfahrer

Der vdek-Landesvertretung müssen für Fahrzeuge, die diese Krankenfahrten durchführen, entsprechende Nachweise vorgelegt werden (TÜV-Bestätigung bzw. Originaleintrag im Fahrzeugbrief bzw. -schein), aus denen sich die Ordnungsmäßigkeit eventueller Nachrüstungen (Liegendtragevorrichtung, Vorrichtung für Rollstuhl) bzw. die entsprechende werksmäßige Ausstattung des Fahrzeugs mit derartigen Vorrichtungen ergibt.


Des Weiteren benötigen wir:

▶ eine Kopie der entsprechenden Fahrzeugkonzession(en),

▶ eine Kopie der Gewerbeanmeldung,

▶ Institutionskennzeichen.

 

 

 

Der vdek-Landesvertretung müssen für Fahrzeuge, die diese Krankenfahrten durchführen, entsprechende Nachweise vorgelegt werden (TÜV-Bestätigung bzw. Originaleintrag im Fahrzeugbrief bzw. -schein), aus denen sich die Ordnungsmäßigkeit eventueller Nachrüstungen (Liegendtragevorrichtung, Vorrichtung für Rollstuhl) bzw. die entsprechende werksmäßige Ausstattung des Fahrzeugs mit derartigen Vorrichtungen ergibt.


Des Weiteren benötigen wir:

▶ eine Kopie der entsprechenden Fahrzeugkonzession(en),

▶ eine Kopie der Gewerbeanmeldung,

▶ Institutionskennzeichen.

 

 

  Gerne unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage und vor Übersendung der notwendigen Unterlagen ein schriftliches Vergütungsangebot.  
Ansprechpartner/in

Für den Regierungsbezirk Düsseldorf:
Julia Schulz
Tel.: 0231 / 91 77 1 - 37
julia.schulz@vdek.com

 

Für den Regierungsbezirk Köln:

Janine Hoffbuhr
Tel.: 0231 / 91 77 1 - 15

janine.hoffbuhr@vdek.com

 

Andreas Kutter
Tel.: 0231 / 91 77 1 - 19
andreas.kutter@vdek.com

Martin Panberg
Tel.:  0231 / 91 77 1 - 31
martin.panberg@vdek.com


Jörg Pollmann

Tel.: 0231 / 91 77 1 - 27

joerg.pollmann@vdek.com

Infos für Betriebe mit Sitz in Nordrhein:

Infos für Betriebe mit Sitz in Westfalen-Lippe:

Sollten Sie Vertragspartnerin oder Vertragspartner werden wollen, wenden Sie sich bitte an unsere oben genannten Mitarbeitenden.