Rettungsdienst und Krankentransport

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Rettungsdienst

In NRW stellen gegenwärtig rund 64 Träger im öffentlichen Rettungsdienst auf der Grundlage des Rettungsgesetzes Nordrhein-Westfalen die Versorgung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes sicher. Private Unternehmer können Aufgaben der Notfallrettung oder des Krankentransportes gemäß § 18 Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen wahrnehmen.

Voraussetzung für die Abrechnung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes ist ein Vertrag nach § 133 SGB V. Für den Abschluss eines solchen Vertrages sind der vdek Landesvertretung NRW folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Genehmigung der zuständigen Behörde
  • Gewerbeanmeldung
  • Fahrzeugkonzession(en)
  • Institutionskennzeichen
Ansprechpartner Nordrhein

Erik Arntzen
Tel.: 0211 - 38 41 0 - 31
E-Mail: erik.arntzen@vdek.com

Ansprechpartner Westfalen-Lippe

Andreas Kutter
Tel.: 0231 - 91 77 1 - 19
E-Mail: andreas.kutter@vdek.com

Martin Panberg
Tel.:  0231 - 91 77 1 - 31
E-Mail: martin.panberg@vdek.com

Jörg Pollmann
Tel.: 0231 - 91 77 1 - 27
E-Mail: joerg.pollmann@vdek.com

Krankenfahrten

In NRW haben rund 3.745 Taxi- und Mietwagenunternehmen die Berechtigung, Krankenfahrten (sitzend) mit den Ersatzkassen abzurechnen.

In den Landesteilen Nordrhein und Westfalen-Lippe gibt es unterschiedliche Verträge. Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer also zum Kreis der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner gehören möchten, richtet sich die weitere Vorgehensweise nach dem Standort Ihres Betriebes.

Taxi und/oder Mietwagen sitzend - Landesteil Nordrhein

Bitte senden Sie die Anerkenntniserklärung inklusive der dort erwähnten Unterlagen an die vdek Landesvertretung NRW in Dortmund (Königswall 44, 44137 Dortmund). Die Anerkenntniserklärung finden Sie weiter unten.

Mit dieser Erklärung erkennen Sie die bestehende Rahmenvereinbarung sowie die Preisvereinbarung (siehe unten) an.

Nicht qualifizierter Liegend-Transport und Krankenfahrten mit Tragestuhl sowie Krankenfahrten für nicht-umsetzbare Rollstuhlfahrer - Nordrhein

Der vdek-Landesvertretung müssen für Fahrzeuge, die diese Krankenfahrten durchführen, entsprechende Nachweise vorgelegt werden (TÜV-Bestätigung bzw. Originaleintrag im Fahrzeugbrief bzw. -schein), aus denen sich die Ordnungsmäßigkeit eventueller Nachrüstungen (Liegendtragevorrichtung, Vorrichtung für Rollstuhl) bzw. die entsprechende werksmäßige Ausstattung des Fahrzeugs mit derartigen Vorrichtungen ergibt.

Außerdem benötigen wir:

  • eine Kopie der entsprechenden Fahrzeugkonzession(en)
  • eine Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Institutionskennzeichen
Ansprechpartner Nordrhein

Für den Regierungsbezirk Düsseldorf:
Julia Schulz
Tel.: 0231 / 91 77 1 - 37
julia.schulz@vdek.com
 

Für den Regierungsbezirk Köln:
Janine Hoffbuhr
Tel.: 0231 / 91 77 1 - 15
janine.hoffbuhr@vdek.com

Taxi und/oder Mietwagen sitzend - Landesteil Westfalen-Lippe

Sie müssen entweder Mitglied im Verband des privaten, gewerblichen Straßenpersonenverkehrs e. V. (VSPV) bzw. im Taxiverband NRW e. V. sein oder den mit dem Taxiverband NRW e. V. geschlossenen Vertrag anerkennen. 

Den Vertrag und die Anerkenntniserklärung finden Sie weiter unten. Diese senden Sie bitte zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die vdek-Geschäftsstelle in Dortmund (Königswall 44, 44137 Dortmund).

Nicht qualifizierter Liegend-Transport und Krankenfahrten mit Tragestuhl sowie Krankenfahrten für nicht-umsetzbare Rollstuhlfahrer - Westfalen-Lippe

Der vdek-Landesvertretung müssen für Fahrzeuge, die diese Krankenfahrten durchführen, entsprechende Nachweise vorgelegt werden (TÜV-Bestätigung bzw. Originaleintrag im Fahrzeugbrief bzw. -schein), aus denen sich die Ordnungsmäßigkeit eventueller Nachrüstungen (Liegendtragevorrichtung, Vorrichtung für Rollstuhl) bzw. die entsprechende werksmäßige Ausstattung des Fahrzeugs mit derartigen Vorrichtungen ergibt.

Außerdem benötigen wir:

  • eine Kopie der entsprechenden Fahrzeugkonzession(en)
  • eine Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Institutionskennzeichen

Seit dem 01.06.2023 existiert in Westfalen-Lippe ein Rollstuhl-Rahmenvertrag. Dieser kann von Nicht-Mitgliedern anerkannt werden. Den Vertrag und die Anerkenntniserklärung finden Sie weiter unten.

Ansprechpartner Westfalen-Lippe

Andreas Kutter
Tel.: 0231 / 91 77 1 - 19
andreas.kutter@vdek.com

Martin Panberg
Tel.:  0231 / 91 77 1 - 31
martin.panberg@vdek.com


Jörg Pollmann
Tel.: 0231 / 91 77 1 - 27
joerg.pollmann@vdek.com

Infos für Betriebe mit Sitz in Nordrhein:

Stand: 01.03.2024 Preisvereinbarung Taxi
Stand: 01.03.2023 Preisvereinbarung Taxi

Infos für Betriebe mit Sitz in Westfalen-Lippe:

Sollten Sie Vertragspartnerin oder Vertragspartner werden wollen, wenden Sie sich bitte an unsere oben genannten Mitarbeitenden.