Rettungsdienst und Krankentransport
Rettungsdienst
In NRW stellen gegenwärtig rund 64 Träger im öffentlichen Rettungsdienst auf der Grundlage des Rettungsgesetzes Nordrhein-Westfalen die Versorgung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes sicher. Private Unternehmer können Aufgaben der Notfallrettung oder des Krankentransportes gemäß § 18 Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen wahrnehmen.
Voraussetzung für die Abrechnung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes ist ein Vertrag nach § 133 SGB V. Für den Abschluss eines solchen Vertrages sind der vdek Landesvertretung NRW folgende Unterlagen vorzulegen:
- Genehmigung der zuständigen Behörde
- Gewerbeanmeldung
- Fahrzeugkonzession(en)
- Institutionskennzeichen
Erik Arntzen
Tel.: 0211 - 38 41 0 - 31
E-Mail: erik.arntzen@vdek.com
Andreas Kutter
Tel.: 0231 - 91 77 1 - 19
E-Mail: andreas.kutter@vdek.com
Martin Panberg
Tel.: 0231 - 91 77 1 - 31
E-Mail: martin.panberg@vdek.com
Krankenfahrten
In NRW haben rund 3.745 Taxi- und Mietwagenunternehmen die Berechtigung, Krankenfahrten (sitzend) mit den Ersatzkassen abzurechnen.
In den Landesteilen Nordrhein und Westfalen-Lippe gibt es unterschiedliche Verträge. Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer also zum Kreis der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner gehören möchten, richtet sich die weitere Vorgehensweise nach dem Standort Ihres Betriebes.
Bitte senden Sie die Anerkenntniserklärung inklusive der dort erwähnten Unterlagen an die vdek Landesvertretung NRW in Dortmund (Königswall 44, 44137 Dortmund). Die Anerkenntniserklärung finden Sie weiter unten.
Mit dieser Erklärung erkennen Sie die bestehende Rahmenvereinbarung sowie die Preisvereinbarung (siehe unten) an.
- eine Kopie der entsprechenden Fahrzeugkonzession(en)
- eine Kopie der Gewerbeanmeldung
- Institutionskennzeichen
Der vdek-Landesvertretung müssen für Fahrzeuge, die diese Krankenfahrten durchführen, entsprechende Nachweise vorgelegt werden (TÜV-Bestätigung bzw. Originaleintrag im Fahrzeugbrief bzw. -schein), aus denen sich die Ordnungsmäßigkeit eventueller Nachrüstungen (Liegendtragevorrichtung, Vorrichtung für Rollstuhl) bzw. die entsprechende werksmäßige Ausstattung des Fahrzeugs mit derartigen Vorrichtungen ergibt.
Außerdem benötigen wir:
Für den Regierungsbezirk Düsseldorf:
Julia Schulz
Tel.: 0231 / 91 77 1 - 37
julia.schulz@vdek.com
Für den Regierungsbezirk Köln:
Janine Hoffbuhr
Tel.: 0231 / 91 77 1 - 15
janine.hoffbuhr@vdek.com
Sie müssen entweder Mitglied im Verband des privaten, gewerblichen Straßenpersonenverkehrs e. V. (VSPV) bzw. im Taxiverband NRW e. V. sein oder den mit dem Taxiverband NRW e. V. geschlossenen Vertrag anerkennen.
Den Vertrag und die Anerkenntniserklärung finden Sie weiter unten. Diese senden Sie bitte zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die vdek-Geschäftsstelle in Dortmund (Königswall 44, 44137 Dortmund).
- eine Kopie der entsprechenden Fahrzeugkonzession(en)
- eine Kopie der Gewerbeanmeldung
- Institutionskennzeichen
Der vdek-Landesvertretung müssen für Fahrzeuge, die diese Krankenfahrten durchführen, entsprechende Nachweise vorgelegt werden (TÜV-Bestätigung bzw. Originaleintrag im Fahrzeugbrief bzw. -schein), aus denen sich die Ordnungsmäßigkeit eventueller Nachrüstungen (Liegendtragevorrichtung, Vorrichtung für Rollstuhl) bzw. die entsprechende werksmäßige Ausstattung des Fahrzeugs mit derartigen Vorrichtungen ergibt.
Außerdem benötigen wir:
Seit dem 01.06.2023 existiert in Westfalen-Lippe ein Rollstuhl-Rahmenvertrag. Dieser kann von Nicht-Mitgliedern anerkannt werden. Den Vertrag und die Anerkenntniserklärung finden Sie weiter unten.
Andreas Kutter
Tel.: 0231 / 91 77 1 - 19
andreas.kutter@vdek.com
Martin Panberg
Tel.: 0231 / 91 77 1 - 31
martin.panberg@vdek.com
Julia Schulz
Tel.: 0231 / 91 77 1 - 37
julia.schulz@vdek.com
Infos für Betriebe mit Sitz in Nordrhein:
Infos für Betriebe mit Sitz in Westfalen-Lippe:
Sollten Sie Vertragspartnerin oder Vertragspartner werden wollen, wenden Sie sich bitte an unsere oben genannten Mitarbeitenden.