Rettungsdienst und Krankentransport

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Rettungsdienst

In NRW stellen gegenwärtig rund 64 Träger im öffentlichen Rettungsdienst auf der Grundlage des Rettungsgesetzes Nordrhein-Westfalen die Versorgung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes sicher. Private Unternehmer können Aufgaben der Notfallrettung oder des Krankentransportes gemäß § 18 Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen wahrnehmen.

Voraussetzung für die Abrechnung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes ist ein Vertrag nach § 133 SGB V. Für den Abschluss eines solchen Vertrages sind der vdek Landesvertretung NRW folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Genehmigung der zuständigen Behörde
  • Gewerbeanmeldung
  • Fahrzeugkonzession(en)
  • Institutionskennzeichen
Ansprechpartner Nordrhein

Erik Arntzen
Tel.: 0211 - 38 41 0 - 31
E-Mail: erik.arntzen@vdek.com

Ansprechpartner Westfalen-Lippe

Andreas Kutter
Tel.: 0231 - 91 77 1 - 19
E-Mail: andreas.kutter@vdek.com

Martin Panberg
Tel.:  0231 - 91 77 1 - 31
E-Mail: martin.panberg@vdek.com

Krankenfahrten

In NRW haben rund 3.745 Taxi- und Mietwagenunternehmen die Berechtigung, Krankenfahrten (sitzend) mit den Ersatzkassen abzurechnen.

In den Landesteilen Nordrhein und Westfalen-Lippe gibt es unterschiedliche Verträge. Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer also zum Kreis der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner gehören möchten, richtet sich die weitere Vorgehensweise nach dem Standort Ihres Betriebes.

Informationen Nordrhein

Taxi und/oder Mietwagen sitzend - Landesteil Nordrhein

Bitte senden Sie die Anerkenntniserklärung inklusive der dort erwähnten Unterlagen an die vdek Landesvertretung NRW in Dortmund (Königswall 44, 44137 Dortmund). Die Anerkenntniserklärung finden Sie weiter unten.

Mit dieser Erklärung erkennen Sie die bestehende Rahmenvereinbarung sowie die Preisvereinbarung (siehe unten) an.

Nicht qualifizierter Liegend-Transport und Krankenfahrten mit Tragestuhl sowie Krankenfahrten für nicht-umsetzbare Rollstuhlfahrer - Nordrhein

Der vdek-Landesvertretung müssen für Fahrzeuge, die diese Krankenfahrten durchführen, entsprechende Nachweise vorgelegt werden (TÜV-Bestätigung bzw. Originaleintrag im Fahrzeugbrief bzw. -schein), aus denen sich die Ordnungsmäßigkeit eventueller Nachrüstungen (Liegendtragevorrichtung, Vorrichtung für Rollstuhl) bzw. die entsprechende werksmäßige Ausstattung des Fahrzeugs mit derartigen Vorrichtungen ergibt.

Außerdem benötigen wir:

  • eine Kopie der entsprechenden Fahrzeugkonzession(en)
  • eine Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Institutionskennzeichen
Ansprechpartner Nordrhein

Für den Regierungsbezirk Düsseldorf:
Julia Schulz
Tel.: 0231 / 91 77 1 - 37
julia.schulz@vdek.com

Für den Regierungsbezirk Köln:
Janine Hoffbuhr
Tel.: 0231 / 91 77 1 - 15
janine.hoffbuhr@vdek.com

Dokumente für Betriebe mit Sitz in Nordrhein:

Stand: 01.04.2025 Preisvereinbarung Taxi
Stand: 01.03.2024 Preisvereinbarung Taxi

Informationen Westfalen-Lippe

Taxi und/oder Mietwagen sitzend - Landesteil Westfalen-Lippe

Sie müssen entweder Mitglied im Verband des privaten, gewerblichen Straßenpersonenverkehrs e. V. (VSPV) bzw. im Taxiverband NRW e. V. sein oder den mit dem Taxiverband NRW e. V. geschlossenen Vertrag anerkennen. 

Den Vertrag und die Anerkenntniserklärung finden Sie weiter unten.

Senden Sie bitte die folgenden erforderlichen Unterlagen an die vdek-Geschäftsstelle in Dortmund (Königswall 44, 44137 Dortmund):

  • Anerkenntniserklärung
  • Kopie der entsprechenden Fahrzeugkonzesssion/Genehmigungsurkunde
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Institutionskennzeichen (IK)
Nicht qualifizierter Liegend-Transport und Krankenfahrten mit Tragestuhl sowie Krankenfahrten für nicht-umsetzbare Rollstuhlfahrer - Westfalen-Lippe

Seit dem 01.06.2023 existiert in Westfalen-Lippe ein BTW-Rahmenvertrag für Krankenfahrten im Rollstuhl (nicht umsetzbar). Zum 01.01.2026 gilt zusätzlich ein LMW-Rahmenvertrag für den nichtqualifizierten Liegendtransport bzw. den Tragestuhltransport. Mitglieder der Taxiverbände werden bei Erfüllung entsprechender Voraussetzungen durch die Taxiverbände an den vdek gemeldet.

Die Rahmenverträge BTW und/oder LMW können von Nicht-Mitgliedern anerkannt werden. Die Verträge und die jeweilige Anerkenntniserklärung finden Sie weiter unten. 

Der vdek-Landesvertretung müssen für Fahrzeuge, die diese Krankenfahrten durchführen, entsprechende Nachweise vorgelegt werden (TÜV-Bestätigung bzw. Originaleintrag im Fahrzeugbrief bzw. -schein), aus denen sich die Ordnungsmäßigkeit eventueller Nachrüstungen (Liegendtragevorrichtung, Vorrichtung für Rollstuhl) bzw. die entsprechende werksmäßige Ausstattung des Fahrzeugs mit derartigen Vorrichtungen ergibt.

Senden Sie bitte die folgenden erforderlichen Unterlagen an die vdek-Geschäftsstelle in Dortmund (Königswall 44, 44137 Dortmund): 

  • Anerkenntniserklärung
  • Kopie der entsprechenden Fahrzeugkonzession(en)
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Institutionskennzeichen
Ansprechpartner Westfalen-Lippe
Für Betriebe mit Sitz in Coesfeld, Herford, Hochsauerlandkreis, Höxter, Lippe (Westfalen), Minden-Lübbecke, Märkischer Kreis, Paderborn, Soest und Warendorf:

Andreas Kutter
Tel.: 0231 / 91 77 1 - 19
andreas.kutter@vdek.com

Für Betriebe mit Sitz in Bielefeld, Bocholt, Borken, Ennepetal, Gelsenkirchen, Gütersloh, Hamm, Münster, Olpe, Recklinghausen, Siegen, Steinfurt und Unna:

Martin Panberg
Tel.:  0231 / 91 77 1 - 31
martin.panberg@vdek.com

Für Betriebe mit Sitz in Bochum, Dortmund, Hamm und Herne:

Julia Schulz
Tel.: 0231 / 91 77 1 - 37
julia.schulz@vdek.com

Dokumente für Betriebe mit Sitz in Westfalen-Lippe:

Rahmenvertrag Sitzende Krankenfahrten
Rahmenvertrag Rollstuhltransporte (BTW)
Rahmenverträge Tragestuhl-/Liegendtransporte (LMW)
Stand: 01.01.2026 Vertrag LMW Münsterland
Stand: 01.01.2026 Vertrag LMW Ostwestfalen
Stand: 01.01.2026 Vertrag LMW Ruhrgebiet
Stand: 01.01.2026 Vertrag LMW Südwestfalen

Sollten Sie Vertragspartnerin oder Vertragspartner werden wollen, wenden Sie sich bitte an unsere oben genannten Mitarbeitenden.