
Arbeitskreise Zahngesundheit in NRW
Die Verhütung und frühzeitige Erkennung von Zahnerkrankungen bei Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist das Ziel der Arbeit der Arbeitskreise Zahngesundheit. » Lesen
In Nordrhein-Westfalen gibt es über 9.000 Vertragszahnärztinnen und -ärzte und mehr als 600 Kieferorthopädinnen und -orthopäden. Ansprechpartner für den Abschluss von Vereinbarungen sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen im Land (KZV'en).
Die Ersatzkassen stellen für die Vertragszahnärzte und Kieferorthopäden eine Honorarsumme zur Verfügung, die nach den entsprechenden vertraglichen Regelungen mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben an die Vertragszahnärzte weitergegeben wird. Dabei soll über das Jahr die zahnärztliche Tätigkeit möglichst gleichbleibend vergütet werden.
In der Erbringung ihrer Leistungen sind Zahnärzte dem im Sozialgesetzbuch beschriebenen Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet. Die Einhaltung wird nach einen zwischen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen vereinbarten Verfahren überprüft.
Die Verhütung und frühzeitige Erkennung von Zahnerkrankungen bei Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist das Ziel der Arbeit der Arbeitskreise Zahngesundheit. » Lesen