Krankenhausreform in NRW

Krankenhausflur mit Krankenhauspersonal

Das wichtigste politische Vorhaben in der Gesundheitspolitik von Nordrhein-Westfalen stellt die Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft dar. Die Reform, die NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) 2019 angestoßen hat, wird auch unter der neuen schwarz-grünen Landesregierung verfolgt. Dies sieht der Koalitionsvertrag vor. In der Pressekonferenz am 10. August 2022 hat Karl-Josef Laumann mit den Partnern, darunter Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung NRW, den Krankenhausplan und den weiteren Fahrplan vorgestellt. Im Herbst 2022 werden die Verhandlungen auf regionaler Ebene beginnen.

Der neue Krankenhausplan findet sich unter https://www.mags.nrw/krankenhausplanung-neuer-krankenhausplan.

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des NRW-Krankenhausgestaltungsgesetzes und mit den neuen Rahmenvorgaben des Krankenhausplans war die Reform bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode auf den parlamentarischen Weg gebracht worden. Auch der neue Krankenhausplan NRW 2022 liegt inzwischen vor. Der vdek und die Ersatzkassen unterstützen dieses zentrale Vorhaben. Der Leiter der vdek-Landesvertretung, Dirk Ruiss, sieht in der Krankenhausreform Chancen für eine patientenorientierte Krankenhausplanung.

NRW Krankenhausstandorte

In NRW gibt es 348 Krankenhäuser. Die meisten liegen an der Rhein-Ruhr-Schiene. Insbesondere dort, aber auch in anderen Ballungszentren, ist die Krankenhauslandschaft durch Überversorgung geprägt. Viele Krankenhäuser nehmen an der Versorgung auch bei hochspezialisierten Leistungen teil, ohne aber nennenswerte Beiträge zur Versorgung der Patienten zu leisten. Eine auf tatsächlichen Bedarf ausgerichtete Krankenhausplanung findet derzeit nicht statt.

Die Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes

Die Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW ist die erste Etappe bei der Umsetzung der Reform. Mit ihr sollen neue Rahmenbedingungen für die Krankenhausplanung geschaffen werden. Die bisherige Grundlage – die Anzahl der Betten – soll nicht mehr entscheidend sein. Vielmehr soll die Rahmenplanung stärker qualitätsorientiert und transparent erfolgen. In der Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags in NRW am 9. Dezember 2020 hat der vdek die Gesetzesänderung, die die Regierungsfraktionen CDU und FDP vorgelegt haben, als richtungsweisend für die Entwicklung der Krankenhauslandschaft in NRW unterstützt.

Der nordrhein-westfälische Landtag hat Anfang März 2021 die Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes unverändert gebilligt. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP stimmten für das Gesetz, die SPD dagegen, Grüne und AfD enthielten sich.

Das beschlossene Gesetz findet sich hier: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-11162.pdf

Die gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen begrüßen die Verabschiedung des Gesetzes.

Bereits Anfang Februar 2021 hat der Gesetzentwurf den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales passiert. Dort war er ebenfalls ohne Änderungen mehrheitlich mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP gebilligt.

Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen

Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung NRW: „Die  Krankenhausreform in NRW wird die Versorgungsqualität für die Patienten verbessern. Der vdek und die Ersatzkassen haben eine Umstrukturierung seit langem gefordert.“

Nachdem der NRW-Landtag die gesetzlichen Grundlagen für die neue Krankenhausplanung geändert hat, müssen die Umsetzungen und Planungen auf Landes- und auf regionaler Ebene erfolgen. Wie ist der derzeitige Stand?  Welches Fazit ist nach einem Jahr zu ziehen ist? Welche Versorgungsanalysen liegen vor? Darüber gibt die Präsentation Aufschluss:

Analysen der Krankenkassen über mögliche Auswirkungen

Die gesetzlichen Krankenkassen haben die möglichen Auswirkungen des neuen Gesetzes analysiert. Nach § 13 des neuen Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW erfolgt die Aufstellung und Fortschreibung des neu aufzustellenden Krankenhausplans auf der Grundlage von Leistungsbereichen und Leistungsgruppen. Dies geschieht nach definierten Qualitätskriterien.

Nach Auffassung der gesetzlichen Krankenkassen können komplexe Eingriffe unter Berücksichtigung der Qualitätskriterien und der Erreichbarkeit gebündelt werden.

Ein Beispiel für den Bereich der Endoprothetik, hier beim Ersatz der Hüfte: In Nordrhein-Westfalen existieren dafür derzeit 289 Krankenhausstandorte. 64 Prozent von ihnen erbringen 89 Prozent der Leistungen. Würden nur diese Kliniken berücksichtigt, würden 184 Krankenhausstandorte ausreichen. Die mittlere Fahrtzeit würde von 9 auf 11 Minuten steigen

Im Regierungsbezirk Arnsberg, der im Schaubild dargestellt ist, würden unter diesen angenommenen Voraussetzungen künftig 38 Krankenhäuser diese Leistung anbieten statt der bisherigen 60 Krankenhäuser.

NRW Krankenhäuser

Die Debatte um die Reform

Ein gut 900-seitiges Gutachten, das das Landesgesundheitsministerium in Auftrag gegeben hat, hat im Herbst 2019 die Debatte um die Krankenhausreform eröffnet. Es enthält eine breite Analyse der Versorgungsstruktur der NRW-Krankenhauslandschaft. Der Verband der Ersatzkassen hat im November 2019 in einer Veranstaltung mit Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann die Reform aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet.

Neuer Krankenhausplan für NRW  

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann stellte zusammen mit Vertretern der Krankenkassen/-verbände, der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen und den nordrhein-westfälischen Ärztekammern die wesentlichen Inhalte des Entwurfs des neuen Krankenhausplans für Nordrhein-Westfalen vor. Ziel der neuen Krankenhausplanung ist es, durch besonders leistungsfähige Strukturen eine innovative, qualitätsorientierte, bedarfsgerechte und flächendeckende stationäre Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen – von den Metropolregionen bis zum ländlichen Raum.

NRW 20.08.2021 Krankenhausplanung

v.l.n.r.: Tom Ackermann (AOK NordWest), Dr. Hans-Albert Gehle (Ärztekammer Westfalen-Lippe), Jochen Brink (Krankenhausgesellschaft NRW), Dirk Ruiss (vdek NRW), Karl-Josef Laumann (NRW Gesundheitsminister), Matthias Mohrmann (AOK Rheinland/ Hamburg), Rudolf Henke (Ärztekammer Nordrhein).

Stand: 20.08.2021 Statement der GKV

Die Diskussion auf Bundesebene

Mit der Krankenhausversorgung der Zukunft befasste sich auch das  vdek-Zukunftsforum 2021, das am 21. April 2021 als digitale Veranstaltung in Berlin stattfand. Dabei wurden die  Ergebnisse einer neuen für den vdek durchgeführten Studie herangezogen. Eine entscheidende Erkenntnis: Behandlungen sind dort qualitativ besser, wo sie häufiger durchgeführt werden. Das spricht dafür, die Konzentration und Spezialisierung von Krankenhäusern auszubauen. Mindestmengen sind ein sinnvolles Instrument zur Verbesserung der Versorgungs- und Ergebnisqualität und damit auch zur Planung von Krankenhausstrukturen. Damit stützt das Gutachten Forderungen des Verbandes der Ersatzkassen.

Das vdek-Zukunftsforum ist bei YouTube zu sehen unter:
https://www.youtube.com/embed/cvQHEVP0udg

Weitere Informationen unter:
https://www.vdek.com/ueber_uns/vdek-zukunftsforum/2021-zukuenftige-krankenhauslandschaft.html

NRW Krankenhaus.jpg

Die Kosten für die Krankenhausbehandlungen der gesetzlichen Krankenkassen sind seit 2008 kontinuierlich auf gut 80 Milliarden Euro 2019 gestiegen.

Weitere Informationen:

Das Gutachten des Landesgesundheitsministeriums: https://broschuerenservice.mags.nrw/mags/shop/Gutachten_Krankenhauslandschaft_Nordrhein-Westfalen/58

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