
Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung NRW: „Die Krankenhausreform in NRW wird die Versorgungsqualität für die Patienten verbessern. Der vdek und die Ersatzkassen haben eine Umstrukturierung seit langem gefordert.“
Das wichtigste politische Vorhaben in der Gesundheitspolitik von Nordrhein-Westfalen stellt die Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft dar. Die Reform, die NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) verfolgt, ist nun mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des NRW-Krankenhausgestaltungsgesetzes auf den parlamentarischen Weg gebracht. Der vdek und die Ersatzkassen unterstützen dieses zentrale Vorhaben.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Reform.
In NRW gibt es 348 Krankenhäuser. Die meisten liegen an der Rhein-Ruhr-Schiene. Insbesondere dort, aber auch in anderen Ballungszentren, ist die Krankenhauslandschaft durch Überversorgung geprägt. Viele Krankenhäuser nehmen an der Versorgung auch bei hochspezialisierten Leistungen teil, ohne aber nennenswerte Beiträge zur Versorgung der Patienten zu leisten. Eine auf tatsächlichen Bedarf ausgerichtete Krankenhausplanung findet derzeit nicht statt.
Die Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW ist die erste Etappe bei der Umsetzung der Reform. Mit ihr sollen neue Rahmenbedingungen für die Krankenhausplanung geschaffen werden. Die bisherige Grundlage – die Anzahl der Betten – soll nicht mehr entscheidend sein. Vielmehr soll die Rahmenplanung stärker qualitätsorientiert und transparent erfolgen. In der Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags in NRW am 9. Dezember 2020 hat der vdek die Gesetzesänderung, die die Regierungsfraktionen CDU und FDP vorgelegt haben, als richtungsweisend für die Entwicklung der Krankenhauslandschaft in NRW unterstützt.
Der nordrhein-westfälische Landtag hat Anfang März 2021 die Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes unverändert gebilligt. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP stimmten für das Gesetz, die SPD dagegen, Grüne und AfD enthielten sich.
Das beschlossene Gesetz findet sich hier: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-11162.pdf
Die gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen begrüßen die Verabschiedung des Gesetzes.
Bereits Anfang Februar 2021 hat der Gesetzentwurf den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales passiert. Dort war er ebenfalls ohne Änderungen mehrheitlich mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP gebilligt.
Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung NRW: „Die Krankenhausreform in NRW wird die Versorgungsqualität für die Patienten verbessern. Der vdek und die Ersatzkassen haben eine Umstrukturierung seit langem gefordert.“
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die möglichen Auswirkungen des neuen Gesetzes analysiert. Nach § 13 des neuen Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW erfolgt die Aufstellung und Fortschreibung des neu aufzustellenden Krankenhausplans auf der Grundlage von Leistungsbereichen und Leistungsgruppen. Dies geschieht nach definierten Qualitätskriterien.
Nach Auffassung der gesetzlichen Kranken können komplexe Eingriffe unter Berücksichtigung der Qualitätskriterien und der Erreichbarkeit gebündelt werden.
Ein Beispiel für den Bereich der Endoprothetik, hier beim Ersatz der Hüfte: In Nordrhein-Westfalen existieren dafür derzeit 289 Krankenhaustandorte. 64 Prozent von ihnen erbringen 89 Prozent der Leistungen. Würden nur diese Kliniken berücksichtigt, würden 184 Krankenhausstandorte ausreichen. Die mittlere Fahrtzeit würde von 9 auf 11 Minuten steigen
Im Regierungsbezirk Arnsberg, der im Schaubild dargestellt ist, würden unter diesen angenommenen Voraussetzungen künftig 38 Krankenhäuser diese Leistung anbieten statt der bisherigen 60 Krankenhäuser.
Ein gut 900seitiges Gutachten, das das Landesgesundheitsministerium in Auftrag gegeben hat, hat im Herbst 2019 die Debatte um die Krankenhausreform eröffnet. Es enthält eine breite Analyse der Versorgungsstruktur der NRW-Krankenhauslandschaft. Der Verband der Ersatzkassen hat im November 2019 in einer Veranstaltung mit Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann die Reform aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet.