In der Kita und in der Schule, am Arbeitsplatz sowie im Pflegeheim – die Angebote in NRW für die Prävention und Gesundheitsförderung sind vielfältig. Seit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes im Jahr 2015 arbeiten auf Landesebene die gesetzlichen Krankenkassen und Krankenkassenverbände in NRW, die Unfallversicherung und die Rentenversicherung sowie das Gesundheitsministerium enger zusammen. Sie haben gemeinsam zahlreiche Angebote in NRW in den Lebenswelten, bei der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie in der stationären Pflege geschaffen. Es gibt Landesprogramme, die schon seit vielen Jahren von verschiedenen Institutionen gefördert werden, sowie von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Angebote in den Kommunen, deren Träger die Kommunen oder andere Einrichtungen sind. Die Ersatzkassen haben darüber hinaus das eigene Präventionsprogramm „Gesunde Lebenswelten“ etabliert.
Neun Präventionsprojekte haben die Ersatzkassen in NRW inzwischen aufgebaut: gemeinsam mit verschiedenen Wohlfahrtsverbänden und Forschungsinstituten. Weitere Angebote, insbesondere in der Pflege, befinden sich in der Konzeption. Wir stellen Ihnen die Projekte vor. Eines von ihnen – „NORDSTARK“ – hat den Gesundheitspreis des Landes NRW erhalten. » Lesen
Mehrere Landesprogramme in der Gesundheitsförderung und Prävention laufen seit vielen Jahren erfolgreich in Nordrhein-Westfalen. Mit dem neuen Präventionsgesetz ist außerdem ein Antragsverfahren in NRW eingeführt worden, über das Kommunen und andere Institutionen mit der finanziellen Förderung der gesetzlichen Krankenkassen in NRW regionale Projekte aufgebaut haben. Einen Überblick über die Angebote, Antragsverfahren und Ansprechpartner finden Sie hier. » Lesen
Rechtliche Grundlagen der Prävention und Gesundheitsförderung
Das Präventionsgesetz von Juli 2015
Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) verbessert die Grundlagen für die Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträgern, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung. Ziel ist es, Angebote für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen zu etablieren. Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten. Das Präventionsgesetz trat in seinen wesentlichen Teilen am 25. Juli 2015 in Kraft. Zur Umsetzung in den Bundesländern wurden jeweils Landesrahmenvereinbarungen abgeschlossen.
Der Leitfaden Prävention stellt die Handlungsfelder dar. Zudem beschreibt er die qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention (Individualprävention, Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten) und der betrieblichen Gesundheitsförderung. Diese Kriterien sind die Anforderungen, die in den Angeboten vor Ort umgesetzt werden müssen. Inzwischen ist der Leitfaden um das bedeutsame Feld digitaler Prävention und Gesundheitsförderung weiterentwickelt worden. Auch die Anforderungen an die Anbieter sind dort festgehalten. Maßnahmen, die nicht den in dem Leitfaden dargestellten Handlungsfeldern und Anforderungen entsprechen, dürfen von den Krankenkassen nicht durchgeführt oder gefördert werden.
Das Präventionsgesetz legt darüber hinaus erstmals Präventionsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen in vollstationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen fest. Die Angebote, die für die in der sozialen Pflegeversicherung Versicherten erbracht werden, müssen sich nach dem Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen richten. Auch hier gilt: Maßnahmen, die nicht den im Leitfaden dargestellten Handlungsfeldern und Anforderungen entsprechen, dürfen von den Krankenkassen nicht durchgeführt oder gefördert werden.