Die Versorgung der Bevölkerung mit Kranken- und Behindertentransporten bleibt auch in Zukunft sichergestellt. Das erklärten heute die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände in NRW als Reaktion auf die erneute Streikankündigung des Verbands der Kranken- und Behindertenfahrdienste in NRW e. V., wonach die Krankenfahrten ab dem 17. Juni eingestellt werden sollen.
Die Krankenkassen bitten die vom Streik betroffenen Versicherten, sich mit ihrer Kasse umgehend in Verbindung zu setzen, damit eine alternative Lösung für den Krankentransport gefunden werden kann. Nach Ansicht der Krankenkassen darf die aktuelle Situation nicht dazu führen, dass die für Versicherte so wichtigen Fahrten zur ärztlichen Behandlung wie zur Chemo-Therapie oder Dialyse nur deshalb nicht durchgeführt werden, weil die Mitglieder des Verbands ihre finanziellen Interessen auf den Rücken der betroffenen Patientinnen und Patienten durchzusetzen wollen.
Die Krankenkassen rufen den Verein vielmehr dazu auf, die Verhandlungen fortzuführen. Dazu haben die Krankenkassen den 21. Juni vorgeschlagen. Die Krankenkassen sind nach wie vor verhandlungsbereit, warten aber auf ein klares Signal vom Verband. Jetzt erneut einen Streik auszurufen und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gefährden, ist aus Sicht der Krankenkassen unverantwortlich.
Die gemeinsame Preisfindung für die Krankenbeförderung in der Verhandlungssituation erfolgt unter Berücksichtigung unternehmerisch relevanter Einflussgrößen wie beispielsweise Inflations-, Spritpreis- und Mindestlohnentwicklung. Bereits im vergangenen Kalenderjahr 2023 wurden sowohl mit dem Taxiverband NRW e. V. als auch dem Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e. V. erfolgreich gemeinschaftlich mehrjährige vertragliche Vereinbarungen auf der Grundlage der aktuell zur Diskussion stehenden Konditionen geschlossen (Taxi sitzend und Behindertentransportwagen/BTW). Die Resonanz zu diesen Rahmenverträgen aus der Unternehmerschaft ist eindeutig positiv. Daher haben sich mittlerweile der Großteil aller Unternehmer (über 330 Vertragspartner) in Westfalen-Lippe diesen Verträgen angeschlossen. Dies ist für die Krankenkassen ein eindeutiges Zeichen, dass mit den anderen Taxiverbänden eine auskömmliche Vergütungsstruktur gefunden wurde. Von den Vertragspartnern wurde dies bestätigt. In der Praxis erfolgt die Umsetzung bisher problemlos.
Anfahrpauschalen sind bereits gegenwärtig in Abhängigkeit zu der sich jeweils bietenden Versorgungssituation in einzelnen Regionen Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen. Hier liegt der Vertragsgemeinschaft bereits ein entsprechendes Angebot vor. Für den Bereich LMW (Transport liegend und im Tragestuhl) sind die vom Verband geforderten Preiskonditionen für die Krankenkassen weiterhin nicht darstellbar. Das Angebot der Krankenkassen beinhaltet über alle Verträge eine außerordentliche Steigerung. Eine darüber hinaus gehende Vergütung ist mit den Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen des SGB V weder vereinbar noch den Beitragszahlern grundsätzlich zuzumuten. Dennoch halten es die Krankenkassen für erforderlich, dass der Verhandlungsweg nicht verlassen wird und bieten daher weiterhin Verhandlungen an.
Hintergrund:
Vertragsverhandlungen dienen der Preisfindung zwischen zwei oder mehreren Parteien. Die gesetzlichen Krankenkassen sind mit nahezu allen Krankentransportunternehmen in Westfalen-Lippe in fester vertraglicher Gemeinschaft. Die aktuellen Entwicklungen am Markt (Mindestlohn, Kraftstoffkosten, Inflation) finden sich in den Preisangeboten wieder. § 133 SGB V regelt dazu aber auch, dass die gesetzlichen Krankenkassen Verträge in der Höhe zu angemessenen wirtschaftlichen Bedingungen unter Beachtung der Grundlohnsummenentwicklung schließen müssen.
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