Schutzschirm für Heilmittelerbringer

Ausgleichszahlung soll coronabedingte Einbußen kompensieren

Die Bundesregierung hat für die rund 70.000 Heilmittelerbringer in Deutschland einen Schutzschirm aufgespannt. Physiotherapeuten, Sprachtherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Ernährungstherapeuten, die aufgrund der Corona-Pandemie Einnahmeausfälle verzeichnen, können ab dem 20. Mai 2020 eine Ausgleichszahlung beantragen. Für die Auszahlung sind die Arbeitsgemeinschaften Heilmittelzulassung (ARGE) in den Bundesländern zuständig, zu denen sich die gesetzlichen Krankenkassen auch in Rheinland-Pfalz zusammengeschlossen haben.

Rund 48 Millionen Euro stehen in Rheinland-Pfalz zur Verfügung, um die Einbußen durch ausgefallene Behandlungstermine, insbesondere aus der Anfangszeit der Kontaktbeschränkungen, sowie den Rückgang der ärztlichen Verordnungen auszugleichen.

„Mit der Erweiterung der coronabedingten Schutzschirme um die zugelassenen Heilmittelerbringer wird jetzt auch diesen Vertragspartnern schnell und unbürokratisch Unterstützung zu teil. Damit sichern wir aktiv die kontinuierliche Aufrechterhaltung der Versorgung mit Heilmitteln im Sinne der Versicherten“, sagt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.

„Der Schutzschirm ist in dieser Situation eine erhebliche Hilfe für die Heilmittelerbringer. Wir sind froh, dass wir die Therapeuten unterstützen können, indem wir die Auszahlung der Gelder gemeinsam mit den Partnern in der ARGE möglichst schnell und unkompliziert organisieren“, erklärt Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz.

Die Anträge gehen je nach Postleitzahl an die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, die vdek-Landesvertretung oder die IKK Südwest. Nähere Informationen gibt es unter www.zulassung-heilmittel.de oder auf den Internetseiten der beteiligten Kassen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss ist eine Einmalzahlung und wird unabhängig von anderen Fördermaßnahmen gewährt. Zugelassene Therapieeinrichtungen, die 2019 bereits Behandlungen erbracht haben, erhalten 40 Prozent der Vergütung, die sie im vierten Quartal 2019 bei den Krankenkassen abgerechnet haben.
Wer erst in diesem Jahr zugelassen worden ist, erhält einen pauschalen Zuschuss von 1.500 Euro bis zu 4.500 Euro.

Wie läuft das Antragsverfahren?

Die Beantragung der Ausgleichszahlung ist nur über ein einheitliches Formular möglich, das per E-Mail an die zuständige Krankenkasse geschickt wird. Der Antragszeitraum ist begrenzt vom 20. Mai bis 30. Juni 2020. Das Antragsformular, die zuständige Krankenkasse und die E-Mailadressen sind ebenfalls unter www.zulassung-heilmittel.de oder auf den Internetseiten der beteiligten Krankenkassen zu finden.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind hier auf der Homepage der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz zu finden.

Kontakt

Dr. Tanja Börner
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 22
55130 Mainz

Tel.: 0 61 31 / 9 82 55 - 15
Fax: 0 61 31 / 83 20 15

E-Mail: tanja.boerner@vdek.com

 

Sarah Dreis
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 22
55130 Mainz

Tel.: 0 61 31 / 9 82 55 - 11
Fax: 0 61 31 / 83 20 15

E-Mail: sarah.dreis@vdek.com