Prävention und Gesundheitsförderung in Bayern

Prävention Fokusthema

Ersatzkassen gemeinsam als aktiver Gestalter in der Prävention

Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) ist am 25.7.2015 in Kraft getreten und fördert eine stärkere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung. Vor dem Hintergrund des Präventionsgesetzes nehmen die Ersatzkassen die Herausforderung der Intensivierung von Gesundheitsförderung und Prävention auf Bundes- und Landesebene aktiv an. Im Fokus des gemeinsamen Vorgehens steht das Engagement in nichtbetrieblichen Lebenswelten und in stationären Pflegeeinrichtungen. Bei der Prävention und Gesundheitsförderung in nichtbetrieblichen Lebenswelten sollen ausdrücklich schwer erreichbare Zielgruppen mit schlechteren Gesundheitschancen (vulnerable Zielgruppen) mit einem Schwerpunkt im Setting Kommune oder Quartier angesprochen werden. Dies können beispielsweise Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung, Erwerbslose, Menschen mit Migrationshintergrund oder auch bestimmte Gruppen älterer Menschen sein.

In diesem Rahmen nimmt die vdek-Landesvertretung Bayern Projektanträge zur Gesundheitsförderung und Prävention für vulnerable Zielgruppen in nichtbetrieblichen Lebenswelten sowie für Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen entgegen. Neben neuen innovativen Projektideen können auch Erfahrungen aus bereits umgesetzten Projekten geprüft, weiterentwickelt und gefördert werden. Förderungswürdig sind dabei solche Projekte, die den im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverband beziehungsweise im Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen festgelegten Handlungsfeldern und Qualitätskriterien entsprechen.

Für die Antragstellung stehen Ihnen folgende Antragsformulare zur Verfügung:

Ihre Ansprechpartnerin 

Ines Rösner

Projektmanagement Prävention und Gesundheitsförderung
Arnulfstr. 201a
80634 München

Tel.: 089/552551-44

Leitfaden Prävention 2021

Ausgabe 2021 Leitfaden Prävention

Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V und in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI

Präventionsbericht 2021

Berichtsjahr 2020 Präventionsbericht 2021

Übersicht über die Präventionsaktivitäten der gesetzlichen Krankenkassen in den Bereichen Primärprävention und betriebliche Gesundheitsförderung, sowie der sozialen Pflegekassen im Bereich der Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen

Angebote der Ersatzkassen in Bayern

Die Ersatzkassen in Bayern bieten ihren Versicherten darüber hinaus ein breites Spektrum an Präventionsangeboten an. Dies reicht von der individuellen Primärprävention über Gesundheitsförderung in Betrieben, Schulen und Kindergärten, Schutzimpfungen, Früherkennungsmaßnahmen bis zu medizinischen Vorsorgeleistungen. Über die besonderen Angebote der einzelnen Ersatzkassen informieren Sie sich bitte auch auf deren Internetseite.