Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ (Präventionsgesetz - PrävG), das im Juli 2015 in Kraft trat, erhalten Prävention und Gesundheitsförderung einen deutlich höheren Stellenwert. Besonders gestärkt wird die Gesundheitsförderung in sogenannten Lebenswelten – also dort, wo Menschen ihren Alltag verbringen: in Kindertagesstätten, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Betrieben. Das Gesetz fördert außerdem eine stärkere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung
Verschieden Fördermöglichkeiten
Es gibt einige Möglichkeiten der Förderung und Unterstützung von Projekten und Maßnahmen im Präventionsbereich, die wir im Weiteren näher erläutern:
Unter der gemeinsamen Dachmarke „Gesunde Lebenswelten“ vereinen die Ersatzkassen Aktivitäten zur Prävention und Gesundheitsförderung in verschiedenen Lebenswelten und in Pflegeeinrichtungen.
Mit den Leitfaden Prävention legt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und Gesundheitsförderung fest, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten.
Der Präventionsbericht gibt einen Überblick über die Leistungen der Krankenkassen in der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention, in der betrieblichen Gesundheitsförderung und in der Individualprävention sowie über Leistungen der Pflegekassen in der Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen im Jahr 2023.
Die Ersatzkassen in Bayern bieten ihren Versicherten darüber hinaus ein breites Spektrum an Präventionsangeboten an. Dies reicht von der individuellen Primärprävention über Gesundheitsförderung in Betrieben, Schulen und Kindergärten, Schutzimpfungen, Früherkennungsmaßnahmen bis zu medizinischen Vorsorgeleistungen. Die Angebote finden Sie auf den Internetseiten der Ersatzkassen.