Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ (Präventionsgesetz - PrävG), das im Juli 2015 in Kraft trat, erhalten Prävention und Gesundheitsförderung einen deutlich höheren Stellenwert. Besonders gestärkt wird die Gesundheitsförderung in sogenannten Lebenswelten – also dort, wo Menschen ihren Alltag verbringen: in Kindertagesstätten, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Betrieben. Das Gesetz fördert außerdem eine stärkere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung
Verschieden Fördermöglichkeiten
Es gibt einige Möglichkeiten der Förderung und Unterstützung von Projekten und Maßnahmen im Präventionsbereich, die wir im Weiteren näher erläutern:
Unter der gemeinsamen Dachmarke „Gesunde Lebenswelten“ vereinen die Ersatzkassen Aktivitäten zur Prävention und Gesundheitsförderung in verschiedenen Lebenswelten und in Pflegeeinrichtungen.
Ersatzkassen als aktiver Gestalter in der Prävention
Die Ersatzkassen übernehmen eine aktive Rolle bei der Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention - sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Maßnahmen in nichtbetrieblichen Lebenswelten sowie in stationären Pflegeeinrichtungen.
Bei der Prävention und Gesundheitsförderung in nichtbetrieblichen Lebenswelten sollen ausdrücklich Zielgruppen im Setting Kommune oder Quartier angesprochen werden, die gesundheitlich benachteiligt sind oder nur schwer erreicht werden können (vulnerable Zielgruppen). Dazu zählen beispielsweise Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung, Erwerbslose, Menschen mit Migrationshintergrund oder auch bestimmte Gruppen älterer Menschen.
Die vdek-Landesvertretung Bayern nimmt Projektanträge zur Gesundheitsförderung und Prävention für vulnerable Zielgruppen in nichtbetrieblichen Lebenswelten sowie für Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen entgegen. Neben neuen innovativen Projektideen können auch Erfahrungen aus bereits umgesetzten Projekten geprüft, weiterentwickelt und gefördert werden. Förderungswürdig sind dabei solche Projekte, die den im Leitfaden Prävention bzw. im Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen festgelegten Handlungsfeldern und Qualitätskriterien entsprechen.
Für die Antragstellung stehen Ihnen folgende Antragsformulare zur Verfügung:
Mit den Leitfaden Prävention legt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und Gesundheitsförderung fest, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten.
Der Präventionsbericht gibt einen Überblick über die Leistungen der Krankenkassen in der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention, in der betrieblichen Gesundheitsförderung und in der Individualprävention sowie über Leistungen der Pflegekassen in der Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen im Jahr 2023.
Die Ersatzkassen in Bayern bieten ihren Versicherten darüber hinaus ein breites Spektrum an Präventionsangeboten an. Dies reicht von der individuellen Primärprävention über Gesundheitsförderung in Betrieben, Schulen und Kindergärten, Schutzimpfungen, Früherkennungsmaßnahmen bis zu medizinischen Vorsorgeleistungen. Die Angebote finden Sie auf den Internetseiten der Ersatzkassen.