Ersatzkassen gemeinsam als aktiver Gestalter in der Prävention
Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) ist am 25.7.2015 in Kraft getreten und fördert eine stärkere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung. Vor dem Hintergrund des Präventionsgesetzes nehmen die Ersatzkassen die Herausforderung der Intensivierung von Gesundheitsförderung und Prävention auf Bundes- und Landesebene aktiv an. Im Fokus des gemeinsamen Vorgehens steht das Engagement in nichtbetrieblichen Lebenswelten und in stationären Pflegeeinrichtungen. Bei der Prävention und Gesundheitsförderung in nichtbetrieblichen Lebenswelten sollen ausdrücklich schwer erreichbare Zielgruppen mit schlechteren Gesundheitschancen (vulnerable Zielgruppen) mit einem Schwerpunkt im Setting Kommune oder Quartier angesprochen werden. Dies können beispielsweise Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung, Erwerbslose, Menschen mit Migrationshintergrund oder auch bestimmte Gruppen älterer Menschen sein.
In diesem Rahmen nimmt die vdek-Landesvertretung Bayern Projektanträge zur Gesundheitsförderung und Prävention für vulnerable Zielgruppen in nichtbetrieblichen Lebenswelten sowie für Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen entgegen. Neben neuen innovativen Projektideen können auch Erfahrungen aus bereits umgesetzten Projekten geprüft, weiterentwickelt und gefördert werden. Förderungswürdig sind dabei solche Projekte, die den im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverband beziehungsweise im Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen festgelegten Handlungsfeldern und Qualitätskriterien entsprechen.
Für die Antragstellung stehen Ihnen folgende Antragsformulare zur Verfügung:
Ines Rösner Projektmanagement Prävention und Gesundheitsförderung
Arnulfstr. 201a
80634 München
Tel.: 089/552551-44
Ausgabe 2023 – Leitfaden Prävention
Mit dem Leitfaden Prävention legt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und Gesundheitsförderung fest, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten.
Der Präventionsbericht gibt einen Überblick über die Leistungen der Krankenkassen in der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention, in der betrieblichen Gesundheitsförderung und in der Individualprävention sowie über Leistungen der Pflegekassen in der Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen im Jahr 2022.
Die Ersatzkassen in Bayern bieten ihren Versicherten darüber hinaus ein breites Spektrum an Präventionsangeboten an. Dies reicht von der individuellen Primärprävention über Gesundheitsförderung in Betrieben, Schulen und Kindergärten, Schutzimpfungen, Früherkennungsmaßnahmen bis zu medizinischen Vorsorgeleistungen. Über die besonderen Angebote der einzelnen Ersatzkassen informieren Sie sich bitte auch auf deren Internetseite.