Landesrahmenvereinbarung Prävention
Die Landesrahmenvereinbarung (LRV) Prävention wurde von der Gesundheitsministerin Melanie Huml für den Freistaat Bayern sowie den Spitzenvertretern der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Unfallversicherung am 26. Juni 2017 feierlich unterzeichnet. Das ist ein grundsätzliches Dokument, das die Zusammenarbeit der vier Beteiligten auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung und Prävention regelt.
Die Beteiligten der LRV und ihre Partner haben in den letzten Jahren viele erfolgreiche Ansätze der Prävention und Gesundheitsförderung initiiert, begleitet und unterstützt. In Bayern haben sich bewährte Strukturen der Zusammenarbeit sowie verbindliche Kooperationen im Präventionsbereich etabliert. Die neu geschlossene Vereinbarung bietet den Rahmen, bewährte Ansätze und Kooperationen der Prävention und Gesundheitsförderung fortzuführen bzw. auszubauen und neue Initiativen gemeinsam voranzubringen. Dies kann sowohl landesweit als auch regional begrenzt entsprechend der jeweiligen Bedarfe geschehen.
Besondere Beachtung bei der Planung von gemeinsamen Projekten soll die Verminderung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen finden. Bei der Umsetzung von Maßnahmen haben Bedarfe, Nachhaltigkeit, Evaluation und Qualitätssicherung einen hohen Stellenwert.
Prävention und Gesundheitsförderung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Die LRV-Beteiligten sind sich einig, dass die Intensivierung des Engagements der Sozialversicherungsträger nicht zum Abbau der Aktivitäten der übrigen Akteure im Gesundheitswesen führen darf, die sich in der Prävention und Gesundheitsförderung engagieren. Im Gegenteil: Die Beteiligten der LRV Bayern wollen sich vielmehr gemeinsam dafür einsetzen, weitere Partner für Prävention und Gesundheitsförderung im Freistaat zu gewinnen und die Reichweite ihrer Aktivitäten zu erweitern. Die Landesrahmenvereinbarung ist für die Beitritte der weiteren Beteiligten offen.
Neben der Landesrahmenvereinbarung wurden auch die Finanzierungsvereinbarung und die Geschäftsordnung unterzeichnet und in Kraft getreten. Beide Dokumente sollen für die reibungslose Umsetzung der LRV sorgen. Bayern ist das einzige Bundesland, in dem die Beteiligung der Partner an der Finanzierung der gemeinsamen Projekten geregelt ist: Jeder Beteiligte muss mindestens fünf Prozent des Gesamtkosten eines LRV-Projekts tragen.
In Bayern wird die LRV-Geschäftsstelle von der Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e.V. (LZG) betreut. Weitere Informationen zur LRV, zur Antragsstellung sowie zu laufenden Projekten finden Sie auf der Homepage der LZG.