Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat außerdem einen umfangreichen Katalog mit Fragen und Antworten rund um das Thema Organspende entwickelt. Hier werden alle wichtigen Fragen von den Neuregelungen im Transplantationsgesetz bis hin zum Ablauf einer Organspende beantwortet.
Organspende in Bayern
Lebensbedrohliche Krankheiten oder der Verlust wichtiger Organfunktionen machen häufig eine Organtransplantation notwendig. In Deutschland warteten zu Jahresbeginn laut der europäischen Verteilungsorganisation Eurotransplant rund 8.400 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. Diese Menschen sind darauf angewiesen, dass eine passende Organspenderin oder ein passender Organspender gefunden wird. Zurzeit können Niere, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm gespendet werden.
2023 starben in Deutschland laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) 667 Menschen während sie auf ein fremdes Organ warteten. Denn nach wie vor werden in Deutschland nicht genügend Organe gespendet, um allen Wartelistenpatientinnen und -patienten helfen zu können. Dabei kann eine einzelne Organspenderin oder ein einzelner Organspender bis zu sieben schwerkranken Menschen helfen.
In Deutschland kommen auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner rund zehn Spenderinnen oder Spender. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland damit weit abgeschlagen auf einem der hinteren Plätze. Nicht berücksichtigt sind dabei Organe, die lebend gespendet werden, also Nieren und Teillebern. Laut einer repräsentativen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) von 2022 stehen 84 Prozent der Befragten der Organ- und Gewebespende jedoch positiv gegenüber – zugleich haben nur 44 Prozent ihren Entschluss in einem Organspendeausweis und/oder einer Patientenverfügung festgehalten.
„Bündnis Organspende“ in Bayern
Vor dem Hintergrund, dass in Bayern rund 1.200 schwerkranke Menschen auf ein lebensrettendes Organ warten, wurde im Jahr 2016 ein breites gesellschaftliches Bündnis („Bündnis Organspende“) gegründet. Gemeinsames Ziel ist dabei, für mehr Organspenden zu werben. Die Ersatzkassen in Bayern engagieren sich im „Bündnis Organspende“.
Bayerische Transplantationszentren
Soweit es zu einer Transplantation kommt, wird diese in einem der bayerischen Transplantationszentren durchgeführt. Transplantationszentren sind Krankenhäuser, die nach § 108 SGB V oder anderen gesetzlichen Bestimmungen für die Übertragung von Organen verstorbener Spender sowie für die Entnahme und Übertragung von Organen Iebender Spender zugelassen sind (§ 10 Abs. 1 Satz 1 TPG). Bei der Zulassung als Transplantationszentrum handelt es sich um eine krankenhausplanerische Maßnahme. Für deren Steuerung hat der Gesetzgeber die Bildung von Schwerpunkten in Form von organspezifischen Transplantationsprogrammen vorgegeben, um eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung zu gewährleisten und die erforderliche Verfahrens- und Ergebnisqualität der Organübertragung zu sichern (§ 10 Abs. 1 Satz 2 TPG, Art. 5 Satz 2 AGTPG). Die zugelassenen bayerischen Transplantationszentren mit den entsprechenden organspezifischen Transplantationsprogrammen sind:
- Klinikum der LMU München (Niere, Pankreas, Herz, Lunge, Leber, Dünndarm)
- Klinikum rechts der Isar der TU München (Niere, Pankreas)
- Universitätsklinikum Regensburg (Niere, Pankreas, Herz, Leber)
- Universitätsklinikum Erlangen (Niere, Pankreas, Herz)
- Klinikum Würzburg (Niere, Pankreas, Herz, Leber)
- Klinikum Augsburg (Niere)