Organspende in Bayern

Hand mit rotem Herz

“Organspende kann Leben retten.“ Diesem Satz stimmen viele Menschen zu, aber nur jeder Vierte bekundet tatsächlich die Bereitschaft zur Organspende in einem Organspendeausweis festzuhalten. Die Anzahl der durchgeführten Organspenden ist in der Konsequenz seit Jahren rückläufig.

Weitere Informationen zur Organverteilung und Koordination bietet die Stiftung Eurotransplant.

Die Organspendebereitschaft unter der Bevölkerung erlitt in den vergangenen Jahren mehrfach Rückschläge durch verschiedene öffentlich gewordene Unregelmäßigkeiten und Rechtsverstöße an deutschen Transplantationskliniken. Um die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen, wurden in der Vergangenheit diverse Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene ergriffen. Unter anderem wurden Krankenkassen dazu verpflichtet, alle Versicherten ab dem 16. Lebensjahr regelmäßig in dieser Thematik zu informieren. Die Ersatzkassen stehen Versicherten und Interessierten hierzu sowohl im persönlichen Gespräch als auch telefonisch zur Verfügung. Der Verband der Ersatzkassen hat parallel dazu einen umfangreichen  Fragen- und Antwortenkatalog rund um das Thema Organspende verfasst.

Vor dem Hintergrund, dass in Bayern rund 1.400 schwerkranke Menschen auf ein lebensrettendes Organ warten, wurde im Jahr 2016 ein breites gesellschaftliches Bündnis („Bündnis Organspende“) gegründet. Gemeinsames Ziel ist dabei, für mehr Organspenden zu werben.

Die Ersatzkassen in Bayern engagieren sich im „Bündnis Organspende“.

Soweit es zu einer Transplantation kommt, wird diese in einem der bayerischen Transplantationszentren durchgeführt. Transplantationszentren sind Krankenhäuser, die nach § 108 SGB V oder nach anderen gesetzlichen Bestimmungen für die Übertragung von Organen verstorbener Spender sowie für die Entnahme und Übertragung von Organen Iebender Spender zugelassen sind (§ 10 Abs. 1 Satz 1 TPG). Bei der Zulassung als Transplantationszentrum handelt es sich um eine krankenhausplanerische Maßnahme. Für deren Steuerung hat der Gesetzgeber die Bildung von Schwerpunkten in Form von organspezifischen Transplantationsprogrammen vorgegeben, um eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung zu gewährleisten und die erforderliche Verfahrens- und Ergebnisqualität der Organübertragung zu sichern (§ 10 Abs. 1 Satz 2 TPG, Art. 5 Satz 2 AGTPG). Die zugelassenen bayerischen Transplantationszentren mit den entsprechenden organspezifischen Transplantationsprogrammen sind

  • Klinikum der LMU München (Niere, Pankreas, Herz, Lunge, Leber, Dünndarm)
  • Klinikum rechts der Isar der TU München (Niere, Pankreas)
  • Universitätsklinikum Regensburg (Niere, Pankreas, Herz, Leber)
  • Universitätsklinikum Erlangen (Niere, Pankreas, Herz)
  • Klinikum Würzburg (Niere, Pankreas, Herz, Leber)
  • Klinikum Augsburg (Niere)