Vorsorge und Rehabilitation in Bayern

Seniorin in physiotherapeutischer Behandlung

Die demografische Entwicklung mit einer steigenden Zahl älterer Menschen und veränderter Lebensgewohnheiten führen zu einer stetigen Zunahme von akuten Erkrankungen und besonders chronischer Leiden. Diese können häufig so gravierend sein, dass es den Betroffenen nicht mehr möglich ist, ihren Alltag alleine zu meistern. Leistungen der Krankenkassen zur medizinischen Rehabilitation sollen Patientinnen und Patienten dabei unterstützen, trotz der krankheitsbedingten Beeinträchtigungen weitgehend selbstständig zu leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Dazu gehört auch Pflegebedürftigkeit abzuwenden oder zu mindern.

Medizinisch erforderliche Rehabilitationsleistungen werden von den Ersatzkassen in zugelassenen ambulanten oder stationären Rehabilitationseinrichtungen erbracht, sofern nicht andere Sozialversicherungsträger vorrangig für die Leistung zuständig sind. Dabei gilt regelmäßig der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Bei allen Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation steht die Qualitätssicherung im Mittelpunkt.

In Bayern hat die medizinische Rehabilitation einen sehr hohen Stellenwert. Der Freistaat verfügt über ein breites Spektrum von qualifizierten stationären, ambulanten wie auch mobilen Rehabilitationseinrichtungen, die von den Versicherten bundesweit in Anspruch genommen werden. Insbesondere für Leistungen im Anschluss an den Aufenthalt in einer Akutklinik wurden besondere Strukturen zur Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation (AR) aufgebaut, um mit einer entsprechend nahtlosen Versorgung den größtmöglichen Therapieerfolg für Patientinnen und Patienten sicherzustellen.

Auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben der §§ 111, 111a und 111c SGB V schließt die vdek-Landesvertretung Bayern gemeinsam mit den anderen Landesverbänden der Krankenkassen einheitliche Versorgungsverträge mit entsprechend geeigneten Einrichtungen ab. Auch für den Abschluss der Vergütungsvereinbarungen mit zugelassenen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ist die vdek-Landesvertretung Bayern für die Ersatzkassengemeinschaft zuständig.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten unserer vdek-Verbandszentrale.