Heil- und Hilfsmittel

Eine alte Person stützt sich auf Gehhilfe

Heilmittel

Als Heilmittel werden Maßnahmen der Physikalischen Therapie (Krankengymnastik, Physiotherapie, Massagen und medizinische Bäder), der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der Ergotherapie sowie der medizinischen Fußpflege (Podologie) bezeichnet.

Die Krankenkassen tragen die Kosten für medizinisch notwendige Heilmittel, soweit sie nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss von der Verordnung prinzipiell ausgeschlossen wurden. Ärztinnen und Ärzte dürfen nur diejenigen Heilmittel verordnen, die im Heilmittelkatalog als verordnungsfähig ausgewiesen sind.

Zulassung als Heilmittelerbringer

Jeder Heilmittelerbringer benötigt für die Abgabe von Heilmitteln an gesetzlich Krankenversicherte eine Zulassung nach § 124 SGB V. Mit der Zulassung von Heilmittelerbringern in Bayern haben die AOK Bayern, der BKK Landesverband Bayern, die ikk classic, die Knappschaft, die SVLFG und die Ersatzkassen die AOK Bayern und die vdek-Landesvertretung Bayern beauftragt. Dafür wurde im September 2019 die ARGE Heilmittelzulassung Bayern gegründet.

Die Prüfung und Erteilung der Zulassungen von Heilmittelerbringern ist in Bayern nach Regierungsbezirken aufgeteilt. Sie erreichen die ARGE Heilmittelzulassung Bayern unter folgenden Kontaktdaten.

Für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Oberpfalz:

ARGE Heilmittelzulassung Bayern
c/o AOK Bayern
Wackersdorfer Str. 36a
92421 Schwandorf

Für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben:

ARGE Heilmittelzulassung Bayern
c/o vdek-Landesvertretung Bayern
Arnulfstraße 201a
80634 München

Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten finden Sie hier.

Webportal der ARGE Heilmittelzulassung Bayern

Zur Beantragung der Zulassung steht Ihnen auch unser Webportal zur Verfügung. Über das Webportal können Sie als Leistungserbringer Ihre Zulassungsdaten einsehen und verwalten.

Für die Prüfung einer möglichen Zulassung in Bayern muss der vollständige Zulassungsantrag mindestens 4-6 Wochen vor geplanter Praxiseröffnung bei der ARGE Heilmittelzulassung Bayern eingereicht werden.

Kurortspezifische Heilmittel

Für die Berechtigung zur Abgabe von individuellen Maßnahmen der Gesundheitsförderung, Kompaktkuren bzw. kurortspezifischen Heilmitteln wird die Beitrittserklärung zum geltenden Vertrag benötigt. Bitte senden Sie die Beitrittserklärung an folgende Adresse: 

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Bayern
Arnulfstr. 201 a
80634 München

E-Mail: lv-bayern@vdek.com

Beitrittserklärung

Stand: 03.02.2012

Hinweis: Mit dem Bayerischen Heilbäderverband e. V. wurde der Rahmenvertrag über die Leistungserbringung von individuellen Maßnahmen der Gesundheitsförderung, Kompaktkuren bzw. kurortspezifischen Heilmitteln im Rahmen von genehmigten ambulanten Vorsorgeleistungen geschlossen.

Rahmenvertrag

Stand: 03.02.2012

Hilfsmittel

Als Hilfsmittel werden unter anderem Sehhilfen, Hörhilfen, Prothesen und orthopädische Hilfsmittel sowie notwendiges Zubehör bezeichnet. Produkte, die von der der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden, sind im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt. Das Hilfsmittelverzeichnis wurde 2008 vom GKV-Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen erstellt und wird seitdem laufend aktualisiert.

Informationen über die Voraussetzungen zur Abgabe von Hilfsmitteln und die gültigen Festbeträge entnehmen Sie bitte dieser Übersicht.

Zur Beteiligung an Vertragsverhandlungen müssen Hilfsmittelerbringer durch eine Präqualifizierungsstelle zertifiziert sein. Diese finden Sie zum einen auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes oder direkt bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Einzige Ausnahme bilden hier die öffentlichen Apotheken, die für apothekenübliche Hilfsmittel keinen gesonderten Nachweis führen müssen.