Selbsthilfeförderung in Bayern

Beine einer Frau und eines Mannes, die sich gegenseitig die Füße halten

Die Förderung der Selbsthilfe ist im § 20 h des Sozialgesetzbuches V geregelt. Zur Konkretisierung der gesetzlichen Regelung hat der GKV-Spitzenverband den "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung. Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe vom 10. März 2000 in der Fassung vom 11. Juli 2019" (Druckversion) verabschiedet. Eine Präzisierung der Selbsthilfeförderung findet zudem in den "Allgemeinen Nebenbestimmungen für die Gewährung von Finanzmitteln nach § 20 h SGB V in Bayern".

In Bayern haben die Krankenkassenverbände eine Fördergemeinschaft gebildet. Die Federführung ändert sich jährlich. 2024 übernimmt die Federführung die IKK classic.