Selbsthilfeförderung in Bayern

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Selbsthilfe ist eine wesentliche Säule im Gesundheitssystem. Deshalb unterstützten die gesetzlichen Krankenkassen das Engagement von Menschen in der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Die Förderung erfolgt auf Grundlage des § 20h SGB V und richtet sich an Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen.

Cover Leitfaden Selbsthilfeförderung

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V

Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung in der Fassung vom 16. Juni 2025 beschreibt Inhalte und Verfahren der Selbsthilfeförderung auf den verschiedenen Förderebenen. Er wird regelmäßig in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie mit Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen weiterentwickelt.

GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern

Für die Förderung der Selbsthilfe in Bayern auf Landesebene haben die Krankenkassen und ihre Verbände eine kassenartenübergreifende Arbeitsgemeinschaft gegründet, die GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern. Ab dem Förderjahr 2026 übernehmen die Mitglieder der GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern jeweils bestimmte Aufgabenbereiche der Selbsthilfeförderung auf Landesebene. 

Weitere Informationen zur Selbsthilfeförderung in Bayern finden Sie auf der Homepage der GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern.