Selbsthilfeförderung in Bayern

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterstützt das Engagement von Menschen in der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Die Förderung erfolgt auf Grundlage des § 20h SGB V und richtet sich an Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen in Bayern.
Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung regelt die Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V in der jeweils geltenden Fassung. Die Förderung erfolgt auch unter Beteiligung von Vertreter:innen der Selbsthilfe.
Für die Förderung der Selbsthilfe in Bayern haben die Krankenkassen und ihre Verbände eine kassenartenübergreifende Arbeitsgemeinschaft gegründet, die GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern. Ab dem Förderjahr 2026 übernehmen die Mitglieder der GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern jeweils bestimmte Aufgabenbereiche der Selbsthilfeförderung auf Landesebene.
Informationen und Ansprechpersonen
Förderung regionaler Selbsthilfegruppen in Bayern
In Bayern wurde 2008 das „Ein-Ansprechpartner-Modell – Regionale Runde Tische“ zur Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit eingeführt. Die 13 „Runden Tische“ in Bayern decken die Selbsthilfeförderung auf der örtlichen Ebene ab. Diese sind jeweils an eine Selbsthilfekontaktstelle angebunden.
Selbsthilfegruppen können ihre Anträge bei den örtlichen „Runden Tischen“ einreichen. Alle Informationen zur Antragsstellung, den Antragsfristen und den Ansprechpersonen finden Sie auf der Homepage der Selbsthilfekoordination Bayern (SeKo Bayern).
Die Koordination der Förderung auf örtlicher Ebene erfolgt im Förderjahr 2026 federführend durch die vdek-Landesvertretung Bayern.
Förderung der Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene
Das Antragsverfahren für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung der Selbsthilfeorganisationen in Bayern wird ab dem Förderjahr 2026 federführend durch die AOK Bayern koordiniert. Alle Informationen zur Antragsstellung, den Antragsfristen und den Ansprechpersonen finden Sie auf der Homepage der AOK Bayern.
Förderung der Selbsthilfekontaktstellen auf Landesebene
Das Antragsverfahren für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung der Selbsthilfekontaktstellen in Bayern wird ab dem Förderjahr 2026 federführend durch den BKK Landesverband Bayern koordiniert. Alle Informationen zur Antragsstellung, den Antragsfristen und den Ansprechpersonen finden Sie auf der Homepage des BKK Landesverbandes Bayern.