Rettungsdienst in Brandenburg

Allgemeine Informationen

Der Rettungsdienst im Land Brandenburg wird auf der Grundlage des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes (BbgRettG) organisiert. Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes sind die 14 Landkreise und vier kreisfreien Städte. Träger der Luftrettung ist das Land Brandenburg.

Die Träger des Rettungsdienstes sind verpflichtet, die notwendige Anzahl von Rettungswachen einzurichten und zu unterhalten. Maßgebend für die Anzahl der Rettungswachen, deren Standortwahl und ihre Ausstattung mit Rettungsmitteln ist die Hilfsfrist, das heißt, der Zeitraum vom Eingang der Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes am Notfallort, der in der Regel nicht mehr als 15 Minuten betragen soll.

Luftrettung

Im Land Brandenburg existieren mit den Standorten Angermünde, Bad Saarow, Brandenburg an der Havel, Senftenberg und Perleberg fünf Luftrettungsstationen mit je einem Rettungshubschrauber sowie einem Verlegungshubschrauber, der für das gesamte Bundesland zuständig ist.

Die Landkreise und kreisfreien Städte führen den Rettungsdienst selbst durch oder haben die Durchführung des Rettungsdienstes auf Hilfsorganisationen oder private Dritte übertragen (z.B. Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter Unfallhilfe (JUH), Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) oder Falk-Unternehmensgruppe). In der Luftrettung sind der ADAC, die Deutsche Rettungsflugwacht e. V. (DRF) und die Bundespolizei tätig.

Gebühren  

Die Träger des Rettungsdienstes erheben für die Leistungen des Rettungsdienstes einheitlich von allen Personen, die den Rettungsdienst in Anspruch nehmen, Benutzungsgebühren. Grundlage für die Ermittlung der Benutzungsgebühren ist eine zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den Trägern des Rettungsdienstes vereinbarte Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Die auf der Grundlage der KLR ermittelten Benutzungsentgelte werden von den Trägern des Rettungsdienstes als Gebühren durch Satzung festgestellt. Den Krankenkassen steht im Rahmen der Gebührenbildung lediglich ein Erörterungsrecht zu. Ein Verhandlungsrecht und damit eine gleichberechtigte Partnerposition haben die Krankenkassen nicht.

Es werden Gebühren gebildet für den Rettungshubschrauber (RTH), den Verlegungshubschrauber (VLH), den Krankentransportwagen (KTW), den Rettungswagen (RTW), das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) sowie Leitstellengebühren für das jeweils eingesetzte Rettungsmittel.

Aktuelle Rettungsdienstgebühren

  • Der Einsatz eines Rettungswagens (RTW) im Land Brandenburg kostet 864,58 Euro und mit Begleitung eines Notarztes (NAW) entstehen Kosten von 1.365,28 Euro.
  • Der Einsatz eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) kostet 429,04 Euro.
  • Der Transport mit einem Krankentransportwagen (KTW) im Land Brandenburg kostet 395,27 Euro.
  • Der Einsatz eines Rettungshubschraubers und Verlegungshubschraubers im Land Brandenburg kostet durchschnittlich 82,50 Euro je Minute.

Alle Angaben sind für 2024 gültig und als jeweiliger Durchschnitt der Gebühren über alle Rettungsdienstbereiche (Landkreise bzw. kreisfreie Städte) bzw. Rettungsmittel (RTW, KTW, usw.) zu verstehen.

Maßgeblich für die Höhe der tatsächlichen Kosten des Einsatzes sind bei Inanspruchnahme des KTW, RTW und NEF die jeweils einsatzbedingte zurückgelegte Wegstrecke und - bei Inanspruchnahme des Rettungshubschraubers - die Dauer des Einsatzes.

Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen gemäß § 60 SGB V die Kosten für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist. Die Höhe der Zuzahlung beträgt zehn Prozent der Fahrkosten, mindestens jedoch 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro, allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Eine Zuzahlungsverpflichtung besteht auch für Versicherte unter 18 Jahren. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist bei Überschreiten der Belastungsgrenze möglich.