Taxi-/ Mietwagenverkehr

Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V

Ab dem 1.4.2012 sind die an der Rahmenvereinbarung Krankenfahrten im Land Brandenburg beteiligten Leistungserbringer gehalten, das Abrechnungsverfahren im Wege der elektronischen Datenübertragung gemäß § 302 SGB V vorzunehmen.

Vor der erstmaligen Datenlieferung ist der Leistungserbringer verpflichtet, sich bei den von den Krankenkassen zu benennenden Stellen anzumelden.

Für die Ersatzkassen ist die Anmeldung zentral vorzunehmen.

vdek-Zentrale

Askanischer Platz 1

10963 Berlin

Telefon: 030/26931 – 0

Telefax: 030/26931 – 29 00

Das entsprechende Anmeldeformular können Sie hier herunterladen:

Die für die übrigen Kassenarten zuständigen Stellen sowie weitergehende Informationen können Sie der Broschüre des GKV-Spitzenverbandes  Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen bei Datenaustausch im Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V entnehmen.