Taxi-/ Mietwagenverkehr
Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V
Ab dem 1.4.2012 sind die an der Rahmenvereinbarung Krankenfahrten im Land Brandenburg beteiligten Leistungserbringer gehalten, das Abrechnungsverfahren im Wege der elektronischen Datenübertragung gemäß § 302 SGB V vorzunehmen.
Vor der erstmaligen Datenlieferung ist der Leistungserbringer verpflichtet, sich bei den von den Krankenkassen zu benennenden Stellen anzumelden.
Für die Ersatzkassen ist die Anmeldung zentral vorzunehmen.
vdek-Zentrale
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Telefon: 030/26931 – 0
Telefax: 030/26931 – 29 00
Das entsprechende Anmeldeformular können Sie hier herunterladen:
Die für die übrigen Kassenarten zuständigen Stellen sowie weitergehende Informationen können Sie der Broschüre des GKV-Spitzenverbandes Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen bei Datenaustausch im Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V entnehmen.