Heilmittel

Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die von Vertragsärzten verordnet und nur von speziell ausgebildeten Therapeuten erbracht werden können.
Versicherte haben nach § 32 SGB V Anspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln, soweit diese nicht nach § 34 SGB V ausgeschlossen sind. Zu den Heilmitteln zählen Maßnahmen der Physiotherapie, der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, der Ergotherapie, der Podologie sowie der Ernährungstherapie. Ärztinnen und Ärzte dürfen allerdings nur Verordnungen für verordnungsfähig ausgewiesene Heilmittel ausstellen. Als verbindliche Grundlage dient dabei der aktuelle Heilmittelkatalog.
Kassen tragen Kosten verordnunggsfähiger Heilmittel
Soweit der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die konkrete Verordnung nicht prinzipiell ausgeschlossen hat, tragen die Krankenkassen die Kosten medizinisch notwendiger Heilmittel. Mit der Kostenübernahme verbunden sind die Leistungserbringerinnen und -erbringer verpflichtet, den Krankenkassen die entsprechenden Abrechnungen mittels elektronischer Datenübertragung zu übermitteln. Möglich ist auch die Nutzung maschinell verwertbarer Datenträger. Sowohl die Form als auch der Inhalt des Abrechnungsverfahrens sind seitens der gesetzlichen Krankenkassen einheitlich beschrieben.
Zulassung als Heilsmittelerbringer
Seit dem 1. September 2019 gilt ein vereinfachtes Zulassungsverfahren. Wollen Heilmittelanbieterinnen und -anbieter eine neue Praxis eröffnen oder ihre Zulassung ändern lassen (räumlich, sachlich, personell), müssen sie dies nur noch an einer Stelle beantragen. Gleiches gilt für Änderungen bezüglich bereits erteilter Abrechnungsberechtigungen und das Vertragsanerkennungsverfahren.
In Berlin und Brandenburg ist für die Heilmittelleistungserbringerzulassung die ARGE Heilmittelzulassung Berlin und Brandenburg zuständig, angesiedelt bei der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).
Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung einreichen oder Änderungen mitteilen möchten, senden Sie diesen bitte an:
ARGE Heilmittellzulassung Berlin und Brandenburg
c/o Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Stresemannstraße 91
10963 Berlin
berlin_brandenburg@zulassung-heilmittel.de
Alle Antragsvordrucke und weitere Informationen zum Zulassungsverfahren finden Sie hier.
Angebot für Heilmittelerbringer
Webportal: Weniger Bürokratie - mehr Zeit für Patientinnen und Patienten.
Wussten Sie schon? Die ARGE Heilmittelzulassung hat ein Webportal, über das Sie alle Ihre Zulassungsdaten sehen können.
Den Heilmittelerbringer:innen in Berlin und Brandenburg steht ein digitales Webportal zur Verfügung: Physio- und Ergotherapeut:innen, sowie Anbietende von Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie Podologie und Ernährungstherapie können unter www.zulassung-heilmittel.de mittels eines Klicks nun ihren Zulassungsantrag stellen, ihre Daten hinterlegen, Praxisverlegungen anzeigen und Mitarbeiter registrieren.
Rechtsaufsicht
Die Rechtsaufsicht für die ARGE Berlin und Brandenburg wird ausgeübt durch die:
Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Abteilung Gesundheit
Oranienstraße 106
10969 Berlin