AKTUELL: Erklärung der Ersatzkassen zu Versorgungsengpässen
Im Winter 2022/2023 war die Verfügbarkeit von kindgerechten Arzneimitteln (speziell Fieber- und Antibiotika-Säften) aufgrund der hohen Nachfrage in der akuten Infektionswelle stark eingeschränkt.
In Anbetracht der angespannten Versorgungssituation mit nicht lieferbaren Arzneimitteln haben die Ersatzkassen gegenüber dem Deutschen Apothekerverband (DAV) als ihrem Vertragspartner Ende Januar 2023 erklärt, durch bundesweit getroffene Regelungen die Arzneimittelversorgung der Ersatzkassenversicherten in Zeiten von Lieferengpässen sicherzustellen. Die Abgabeerleichterungen für Apotheken und Kostenübernahmeregelungen helfen, die Versicherten flexibel mit den noch am Markt verfügbaren Arzneimitteln zu versorgen.
In der „Erklärung Versorgungsengpässe“ sind die Eckpunkte, Voraussetzungen und Versorgungsmöglichkeiten zum Umgang mit Arzneimitteln, für die ein Versorgungsengpass besteht, aufgeführt. Sie gilt bis zum 30.06.2023.