Impfen in Berlin und Brandenburg

Die Umsetzung der Impfstrategie COVID-19 erfolgt in Berlin und in Brandenburg auf Grundlage der COVID-19-Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowie der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes.

Die vdek-Landesvertretung appelliert, das Angebot zu nutzen und sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen.

Am 7. Juni 2021 wurde mit der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes auch die Priorisierung aufgehoben. Dementsprechend ist jeder, der in Deutschland in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert ist, impfberechtigt. Selbiges gilt für Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben oder in der Bundesrepublik beschäftigt sind.

Berlin

Nachdem die COVID-19-Schutzimpfung nicht mehr vom Bund übernommen wird, ist diese rückwirkend zum 8. April in Berlin zur Kassenleistung geworden. Grundlage dafür ist die geschlossene Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin sowie den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden in Berlin über eine entsprechende Vergütung der Ärzt:innen.

Für die impfenden Praxen gilt eine Vergütung in Höhe von 15 Euro je Impfung.

Weitere Informationen zum Thema Impfung gegen Corona (SARS-CoV-2) werden auf dem Serviceportal Berlin https://service.berlin.de/corona/ zur Verfügung gestellt.

Brandenburg

Impfwillige können ihre Termine mit einer der ca. 1200 impfenden Ärztinnen und Ärzten vereinbaren.

Weitere Informationen und eine Liste impfender Ärzte finden Sie hier: https://brandenburg-impft.de/corona/de/corona-schutzimpfung/.

Finanzierung

Für die Bürgerinnen und Bürger ist die Impfung unabhängig vom Versicherungsstatus kostenfrei. Die Kosten für den Impfstoff trägt der Bund, die Kosten für den Betrieb der Impfzentren – insbesondere für das ärztliche Personal – teilen sich Land (50 Prozent) sowie gesetzliche Krankenversicherung (46,5 Prozent / aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds) und private Krankenversicherung (3,5 Prozent). Das Land kommt zudem für Spritzen und Kanülen auf.

Empfehlungen zur Corona-Impfung

Zahlreiche irreführende und falsche Behauptungen haben viele Menschen verunsichert. Auch bei den Versicherten der Ersatzkassen tauchten viele Fragen auf.

ersatzkasse magazin

Das ersatzkasse magazin geht in seiner jüngsten Ausgabe daher der Frage nach: Warum Impfstoff nicht gleich Impfstoff ist (link https://www.vdek.com/magazin/ausgaben/2021-02/faq-impfstoff-ist-nicht-gleich-impfstoff-mdc.html)

Faktencheck

Wer weitere Fragen und  Zweifel hat, dem kann dieser Faktencheck der Bundesregierung helfen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-informationen-impfung/mythen-impfstoff-1831898

Das sagt das RKI

Auf den Impfseiten des RKI gibt es weitere FAQs, die zur Entscheidungsfindung beitragen können: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/impfen_node.html

Dort findet sich auch eine anschauliche Grafik

Kinder- und Jugendliche

Die STIKO empfiehlt auch für alle 12- bis 17-Jährigen die Impfung gegen COVID-19 mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe (Comirnaty von BioNTech/Pfizer und Spikevax von Moderna). Verabreicht werden sollen sie im Abstand von 3-6 bzw. 4-6 Wochen. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/33/Art_01.html   

Noch Fragen? Die Ersatzkassen sind für Sie da

Auch die Ersatzkassen beantworten etwaige Fragen rund um Covid-19 unter den bekannten Stellen im Internet und per Telefon

TK (0800) 285 85 85 https://www.tk.de/techniker/gesundheit-und-medizin/behandlungen-und-medizin/infektionen/coronavirus-2078234

BARMER (0800) 84 84 111 https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/coronavirus

DAK-Gesundheit (040) 325 325 800 https://www.dak.de/dak/kontakt/hotline-zum-coronavirus-2227726.html

KKH (089) 95 00 84 188 https://www.kkh.de/coronavirus

hkk (0800) 2555-445 https://www.hkk.de/themen/koerper-und-organe/infos-zum-coronavirus

HEK (0800) 0213213 https://www.hek.de

Impfpflicht

Im Dezember 2021 verabschiedete der Deutsche Bundestag und der Bundesrat das "Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie"  Ab dem 16. März 2022 müssen Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereiche künftig nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden  können. Das Bundesministerium hat ein FAQ zum Thema einrichtungsbezogene Impfpflicht: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/.