Die selbst zu tragenden Kosten für Pflegebedürftige in Pflegeheimen steigen weiter. Das ergibt eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) vom 1. Juli 2026. So müssen Bewohnerinnen und Bewohner im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro monatlich aus eigener Tasche bezahlen. Das sind 256 Euro mehr als im Vorjahr. Diese Kosten setzen sich zusammen aus dem sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die pflegerische Versorgung und die Ausbildungskosten der Pflegekräfte, den Investitionskosten für die Pflegeeinrichtung und den Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Die Daten zeigen dabei einen besonders hohen Anstieg bei den EEE. Dieser stieg im letzten Jahr um mehr als zwölf Prozent.
Kosten in NRW steigen weiter
In Nordrhein-Westfalen steigen die Kosten ebenfalls weiter an. Im Durchschnitt kostet aktuell ein Platz im Pflegeheim 3.671 Euro im ersten Jahr. Damit liegt der Anstieg mit 244 Euro gegenüber dem Vorjahr bei rund sieben Prozent, das liegt zwar unter dem Durchschnitt im Bund, trotzdem kennen die Kosten für Pflegebedürftige nur eine Richtung. „Die Belastung für Pflegebedürftige durch den Eigenanteil in einer Einrichtung steigen seit Jahren schlicht zu stark“, erklärt Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung NRW. „Vor allem die Steigerungen bei den Personalkosten machen sich hier bemerkbar. So wichtig eine angemessene Bezahlung der Pflegekräfte ist, die Bewohner können die Kosten oft nicht mehr tragen. Die angestrebte Pflegereform muss eine faire Verteilung der Lasten in den Blick nehmen.“
Staatliche Aufgaben nicht auf die Pflegebedürftigen abwälzen
Auch für die weiteren Bestandteile der Eigenbeteiligung müssen die Pflegebedürftigen in NRW tiefer in die Tasche greifen. Das sind zum einen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung mit durchschnittlich 1.331 Euro monatlich (1.7.2025: 1.276 Euro) und zum anderen die sogenannten Investitionskosten für den Bau oder die Instandhaltung der Gebäude mit aktuell 654 Euro monatlich (1.7.2025: 636 Euro). „Die Investitionskosten sind eigentlich von den Ländern zu tragen“, stellt Ruiss klar. Das gleiche gelte für die Kosten der Ausbildung der Pflegefachpersonen. Diese sind im EEE enthalten und betragen aktuell 147 Euro monatlich im ersten Aufenthaltsjahr. „Damit müssen Betroffene weiterhin Kosten tragen, die in der Verantwortung des Landes liegen. Sie könnten hier auf einen Schlag um 801 Euro jeden Monat entlastet werden, das wäre ein großer Schritt in die richtige Richtung“, fordert Ruiss.
Eigenanteile zwischen den Bundesländern variieren
Ein Kostenanstieg ist in allen Bundesländern zu verzeichnen. Im Vergleich gibt es jedoch große Unterschiede. So ist die Eigenbeteiligung in Sachsen-Anhalt aktuell mit durchschnittlich 2.891 Euro im Monat im ersten Aufenthaltsjahr am niedrigsten und in Bremen mit durchschnittlich 3.761 Euro am höchsten. Dass die Kosten so stark variieren, liegt unter anderem am ungleichen Engagement der Länder bei den Investitionskosten und unterschiedlichen Personalkosten. Nach wie vor gibt es zwischen den Bundesländern abweichende Vorgaben für die personelle Ausstattung. Zwar sollten die Differenzen seit 2023 mit einem bundesweit geltenden Personalbemessungsinstrument, das einheitliche Obergrenzen und einen Schlüssel von Pflegefach- und Hilfskräften vorgibt, ausgeglichen werden, doch geht dieser Prozess nur schleppend voran. „Die Unterschiede für Pflegebedürftige zwischen den Bundesländern sind schwer nachvollziehbar. Die anstehende Pflegereform muss auch das Ziel haben eine vergleichbare Kostenstruktur zu erreichen“, betont Ruiss.
Grafische Übersicht zur Entwicklung der Eigenbeteiligung
Wie sich die Kosten für die Pflegeheimbewohnenden im Detail zusammensetzen, zeigen unsere Übersichtsgrafiken. Die Staffelung nach Aufenthaltsjahren ergibt sich daraus, dass die Pflegekasse einen Zuschuss auf den EEE gewährt, der mit der Dauer des Aufenthalts im Heim ansteigt. Der Zuschuss beträgt im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent, im zweiten Jahr 30, im dritten 50 und ab dem vierten Aufenthaltsjahr 75 Prozent des EEE.
Generell handelt es sich bei den ermittelten Zahlen um Durchschnittswerte, da sich die Kosten von Heim zu Heim unterscheiden. Innerhalb eines Heims sind die Kosten für alle Bewohnenden mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich. (Für Menschen mit Pflegegrad 1 gibt es im Pflegeheim keine Kostenübernahme durch die Pflegekasse).
Umfassende Antworten auf Fragen rund um die Finanzierung der Heimplätze beantworten unsere FAQ.
Informationen zu den Heimplatz-Kosten jeder einzelnen Einrichtung zeigt der vdek-Pflegelotse, unser Online-Portal für die Suche nach dem passenden Pflegeangebot.
Kontakt
Christian Breidenbach
Pressesprecher
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen
Tel.: 02 11 / 3 84 10 - 15
E-Mail: christian.breidenbach@vdek.com