Die Verhütung und frühzeitige Erkennung von Zahnerkrankungen bei Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist das Ziel der Arbeit der Arbeitskreise Zahngesundheit.
Arbeitskreise Zahngesundheit in NRW
Zu diesem Zweck setzten die Arbeitskreise ein einheitliches Programm - vorrangig in Kindergärten und Schulen - ein. In Schulen und Behinderteneinrichtungen, in denen das durchschnittliche Kariesrisiko der SchülerInnen überproportional hoch ist, sollen die Maßnahmen bis zum 16. Lebensjahr durchgeführt werden.
Die Maßnahmen der Arbeitskreise Zahngesundheit erstrecken sich insbesondere auf folgende Bereiche:
- Untersuchung der Mundhöhle
- Erhebung des Zahnstatus
- Zahnschmelzhärtung
- Zahngesunde Ernährung
- Mundhygiene
- Motivation zur regelmäßigen zahnärztlichen Untersuchung
Unter Federführung der gesetzlichen Krankenkassen engagieren sich die Arbeitskreise gemeinsam mit den niedergelassenen Zahnärzten und dem öffentlichen Gesundheitsdienst - Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW (LIGA.NRW) - seit 1983 auf dem Gebiet der Gruppenprophylaxe zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Und das mit großem Erfolg. Eine nahezu flächendeckende Betreuung der Kindergärten in NRW hat zu wesentlich verbesserter Zahngesundheit geführt.
Weitere Informationen erhalten Sie:
- für den Landesteil Westfalen-Lippe bei der Geschäftsstelle der Arbeitskreise Zahngesundheit,
Auf der Horst 25, 48023 Münster
(Ansprechpartnerin: Frau Hagenhoff-Beuse - Tel.: 0251/ 507-145)
- für den Landesteil Nordrhein bei den jeweiligen örtlichen Arbeitskreisen.
Eine Liste der Arbeitskreise finden Sie