Alljährlich prüfen der vdek und die Ersatzkassen in Nordrhein-Westfalen die Abrechnungsdaten der Leistungserbringer von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten, von Heil- und Hilfsmittelerbringern, von niedergelassenen Ärzten, von Apothekern, von Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen. Werden Verstöße festgestellt, müssen die Leistungserbringer die Summen zurückzahlen.
Die Aufdeckung von Abrechnungsmanipulationen ist ein Beispiel dafür, dass in NRW die „Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ bei den gesetzlichen Krankenkassen und beim vdek in NRW erfolgreich zusammenarbeiten.