Kliniken und Krankenkassen einigen sich auf Vergütungsgrundlage im Jahr 2012

Planungssicherheit für bayerische Krankenhäuser

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Krankenkassenverbände einigten sich darauf, welche Vergütung die rd. 360 Krankenhäuser in Bayern im Jahr 2012 für ihre Behandlungen abrechnen dürfen. Sie vereinbarten den sogenannten landesweiten Basisfallwert, mit dem die Krankenhaus­behandlungen in einer Größenordnung von insgesamt knapp 9 Mrd. Euro vergütet werden. Der Durchbruch gelang nach wochenlangen intensiven Verhandlungen, in die die beiden Vertragspartner mit höchst unterschiedlichen Vorstellungen starteten.

Der landesweite Basisfallwert ist der Preis für eine Krankenhausbehandlung mit einem durchschnittlichen Aufwand. Er wird im Jahr 2012 in den bayerischen Kliniken 3.036,02 Euro betragen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um 1,79 %. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung wird der Basisfallwert mit einem Faktor multipliziert, der dann den Rechnungsbetrag ergibt. Für die Behandlung eines gesunden Neugeborenen beträgt der Multiplikator z. B. 0,25, während für eine Organtransplantation der 65-fache Wert berechnet wird.

Der landesweite Basisfallwert für die Krankenhausbehandlungen ist für die Krankenkassen die Stellschraube für deren größten Ausgabeposten. Für die Kliniken bestimmt er den mit Abstand größten Teil der Erlöse und ist deshalb für sie von existenzieller Bedeutung. Die gesetzlichen Vorschriften für die Kalkulation dieses Wertes sind deshalb entsprechend umfangreich und die Interessenlage der Verhandlungspartner extrem gegensätzlich. Dass es dennoch, sogar ohne Einschaltung eines neutralen Schlichters, gelang, eine Einigung zu erzielen, ist nach Auffassung der BKG und der Krankenkassen „einer hochkonzentrierten und sehr sachlichen Verhandlungsatmosphäre“ zu verdanken. Die Einigung stelle einen typischen Kompromiss dar, beide Seiten bezeichnen das Ergebnis als „problematisch, aber annehmbar“.

Damit habe man im Krankenhausbereich bewiesen, dass die oft geschmähte Selbstverwaltung auch unter schwierigen Bedingungen zu sachgerechten Kompromissen fähig ist.

Mit der Einigung noch vor Jahresende gelang es, für alle Beteiligten, vor allem für die Krankenhäuser in Bayern, Planungssicherheit für das neue Jahr zu schaffen. Die 360 Kliniken müssen nun mit den Krankenkassen vor Ort vereinbaren, welche stationären Behandlungen in welcher Anzahl sie im kommenden Jahr erbringen und mit dem landesweiten Basisfallwert abrechnen werden.

Diese Pressemitteilung wurde von der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG), der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. veröffentlicht.

 


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