Inkontinenzhilfen in Pflegeheimen

Neuer Vertrag der Ersatzkassen macht Versorgung unbürokratischer

Seit dem 1. August 2015 regelt ein neuer Vertrag die Versorgung der Ersatzkassenversicherten mit Inkontinenzhilfen in Pflegeheimen. Diesen hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) mit der Freien Wohlfahrtspflege mit dem Ziel geschlossen, Vorteile sowohl für die Versicherten als auch für die Vertragsparteien zu erzielen. Dem Vertrag können Pflegeheime und klassische Lieferanten (Sanitätshäuser und Hersteller von Inkontinenzhilfen) beitreten, deren Grundeignung dazu in einem Präqualifizierungsverfahren oder in einer Einzelfallprüfung festgestellt wird.

„Wir haben mit unseren Vertragspartnern ein innovatives Vertragswerk geschaffen, dass die Interessen der Patienten wahrt, unnötige Bürokratie in der Pflege abbaut und Kosten senkt“, sagt Ralf Langejürgen, Leiter der Landesvertretung Bayern des Verbandes der Ersatzkassen. „Wie attraktiv der Vertrag ist, belegen die Zahlen: in den ersten drei Monaten seit dem Vertragsabschluss sind mehr als 1.200 von insgesamt 1.500 vollstationären Pflegeeinrichtungen dem Vertrag beigetreten. Das ist eine Erfolgsquote von über 80 Prozent“.

Für die Versicherten wird die Versorgung mit Inkontinenzhilfen dahingehend erleichtert, dass sie nur noch eine Verordnung für die Erstversorgung benötigen. Folgeversorgungen verlaufen dann komplett papierlos. Früher mussten Pflegeheime quartalsweise, manchmal sogar monatlich eine ärztliche Verordnung für die Hilfsmittel des Versicherten einholen. Eine Vorabgenehmigung der Krankenkasse, die früher teilweise notwendig war, entfällt. Die Pflegeeinrichtung muss lediglich alle zwölf Monate die Notwendigkeit der Versorgung gegenüber den Ersatzkassen erklären. Die Versorgung der Pflegebedürftigen in Heimen mit gewohnten Inkontinenzartikeln verläuft unverändert weiter.

Die Pflegeheime profitieren von der deutlich verschlankten Verordnung, da ihr damit verbundener Verwaltungsaufwand sinkt. Künftige Abrechnungen mit den Ersatzkassen werden schnell und effizient auf dem elektronischen Wege erfolgen. Dies trägt zum Abbau des bürokratischen Aufwandes im Pflegeheim bei. Falls ein Pflegeheim einen klassischen Lieferanten, sei es ein Sanitätshaus oder ein Hersteller von Inkontinenzhilfen, der dem neuen Vertrag auch beigetreten ist, mit der Belieferung beauftragt, kann es den ohnehin geringen Verwaltungsaufwand weiter senken.

Der eindeutige und messbare Rückgang der Bürokratie in den Pflegeheimen, den der neue Vertrag sicherstellt, führt zu einer Kostensenkung bei den Pflegeeinrichtungen und damit auch zu einer Absenkung der Pauschale, die die Ersatzkassen an die Leistungserbringer pro Patient und Monat zahlen. Und dies ohne jegliche Abstriche bei der Qualität der Versorgung.

Kontakt

Dr. Sergej Saizew
Stellv. Leiter und Pressesprecher
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