Soziale Pflegeversicherung

Pflegerin kämmt einer Pflegebedürftigen die Haare

30 Jahre soziale Pflegeversicherung

Die Einführung der sozialen Pflegeversicherung mit dem Pflegeversicherungsgesetz im Jahr 1995 markierte einen Meilenstein in der deutschen Gesundheits- und Sozialpolitik. Als fünfte Säule der Sozialversicherung (SGB XI) wurde sie geschaffen, um eine Lücke in der sozialen Absicherung zu schließen und den wachsenden Herausforderungen einer alternden Gesellschaft zu begegnen. Ziel war es, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor den finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit zu schützen und gleichzeitig eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.

Aktuelle Herausforderungen und Zukunftsperspektiven

In den vergangenen 30 Jahren hat sich die soziale Pflegeversicherung als unverzichtbarer Pfeiler unseres Sozialstaats etabliert. Gleichzeitig stehen wir vor enormen Herausforderungen: Der demografische Wandel, steigende Pflegekosten und der Fachkräftemangel belasten das System zunehmend und erfordern zeitnahe Lösungen. Thomas Hackenberg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bayern, betont: „Es ist höchste Zeit, zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln und die soziale Pflegeversicherung nachhaltig zu reformieren. Wir brauchen eine faire Finanzierung sowie innovative Konzepte, um die Qualität der Versorgung langfristig zu sichern. Nur so können wir das System zukunftsfähig gestalten.“

Änderungen ab 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 treten in der sozialen Pflegeversicherung zwei wesentliche Änderungen in Kraft: Die Leistungsbeträge werden um 4,5 Prozent erhöht. Dies gilt sowohl für die häusliche als auch stationäre Pflege. Darüber hinaus kündigte Bundesgesundheitsminister Lauterbach eine Erhöhung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte an. Damit wird der Beitragssatz bundeseinheitlich von 3,4 auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder angehoben. Der Beitragssatz für Mitglieder ohne Kinder beträgt aufgrund des Beitragszuschlags für Kinderlose ab dem 1. Januar 2025 4,2 Prozent. Die für die Beitragssatzerhöhung erforderliche Rechtsverordnug wurde bereits auf den Weg gebracht.