Krankenfahrten

Krankenbeförderung mit behinderungsgerechten Fahrzeugen

Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Abs. 1 Nr. 2 Satz 12 SGB V (Krankentransportrichtlinie/KT-RL) regelt die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten zur stationären und ambulanten Behandlung. Sie bestimmt, welche medizinischen Leistungen ärztlich verordnet werden bzw. Versicherte beanspruchen können.

Gemäß § 60 SGB V übernimmt die Krankenkasse „die Kosten für Fahrten einschließlich der Transporte nach § 133 (Fahrkosten), wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind.“
Einen Teil der Kosten müssen Versicherte, auch Kinder und Jugendliche, selbst tragen, sofern sie nicht über eine Zuzahlungsbefreiung verfügen.

Zwischen den Ersatzkassen und den Verbänden des Verkehrsgewerbes bestehen Rahmenverträge für die Leistungserbringung gemäß §§ 60 und 133 SGB V über die Durchführung und Vergütung von Krankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes. Auf Grundlage dieser Rahmenverträge können Leistungserbringer eine Zulassung zur Durchführung von Krankenfahrten beantragen.

Erforderliche Unterlagen für die Vertragserstellung

Bitte reichen Sie folgende Nachweise vollständig ein

  • Berechtigung nach § 49 Personenbeförderungsgesetz für das jeweilige Fahrzeug sowie einen entsprechenden Fahrzeugnachweis (z. B. Zulassung). Die Beförderungsmöglichkeit muss eindeutig aus den Unterlagen hervorgehen. Andernfalls sind ergänzende Nachweise (z. B. TÜV-Bestätigung) beizulegen.
  • Gewerbeanmeldung, ein Handelsregisterauszug oder vergleichbare Dokumente zur Bestätigung der Rechtsform
  • Bestätigung der ARGE-IK über die Zuteilung einer IK-Nummer

Weitere Hinweise

  • Verträge werden ausschließlich für die Zukunft geschlossen und haben grundsätzlich eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren.
  • Für Fahrdienste, die ausschließlich gehfähige Patienten betreffen, besteht kein Mandat. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an die jeweilige Ersatzkasse.

Einreichung Ihrer Unterlagen

Bitte senden Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und bevorzugt als PDF-Datei per E-Mail an: felix.klingenstein@vdek.com

Alternativ ist auch eine Einreichung in Papierform per Post möglich.

Sobald alle Nachweise vollständig vorliegen, erhalten Sie zeitnah ein entsprechendes Vertragsangebot. Wichtig: Bitte geben Sie in jeder Korrespondenz Ihre IK-Nummer an.

Mustervertrag

Den aktuellen Mustervertrag finden Sie hier zum Download:

Ihr Ansprechpartner

Felix Klingenstein
Arnulfstraße 201 a
80634 München

Tel.: 089 / 55 25 51 - 33

felix.klingenstein@vdek.com