Finanzielle Eigenbeteiligung von Pflegebedürftigen in Bayern steigt weiter an

Eigenanteile in Pflegeheimen

Die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in bayerischen Pflegeheimen ist im Zeitraum vom 01.07.2024 bis 01.07.2025 erneut gestiegen. Dies geht aus einer aktuellen Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) hervor.

Mussten neue Bewohnerinnen und Bewohner in den ersten 12 Monaten im Juli 2024 noch 2.814 Euro bezahlen, sind es im Juli 2025 bereits 3.094 Euro. Pflegebedürftige, die länger als zwölf Monate im Heim verbrachten, mussten durchschnittlich 2.789 Euro im Monat (plus 245 Euro) zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim versorgt wurde, musste 2.383 Euro (plus 198 Euro) aufbringen, und Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer von über drei Jahren zahlten 1.876 Euro im Monat (plus 141 Euro). Weder die mit zunehmender Dauer des Heimaufenthalts ansteigenden Zuschüsse der Pflegekassen, noch die Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025 konnten den ständigen Aufwärtstrend bremsen.  

Finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in Bayerischen Pflegeheimen nach Aufenthaltsdauer, Stichtag 01.07.2025

Finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege in Bayern in EUR je Monat nach Aufenthaltsdauer (1. Juli 2025)

Finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in Bayerischen Pflegeheimen nach Aufenthaltsdauer, Vergleich 01.07.2024-01.07.2025

Vergleich der finanziellen Belastung von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege in Bayern in EUR je Monat nach Aufenthaltsdauer (1. Juli 2024 und 1. Juli 2025)

Die Grafik zeigt die finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege nach Aufenthaltsdauer nach Bundesländern und Bundesgebiet in Euro je Monat, 2025/07

Vergleich der finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege in den Bundesländern und im Bund in EUR je Monat (Stand: 1. Juli 2025)

Aus welchen Kosten setzt sich die Eigenbeteiligung zusammen?

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE):

Der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist der Anteil an Pflegekosten (vor allem Pflegepersonalkosten), der über die Leistungsbeträge der Pflegekasse hinausgeht und daher von den Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden muss. Seit 01.01.2022 ist der EEE nur noch ein „Zwischenwert“ – denn seither beteiligen sich die Pflegekassen mit einem zusätzlichen Zuschuss an den Pflegekosten. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Aufenthaltsdauer. Seit dem 01.01.2024 betragen die prozentualen Zuschüsse im ersten Jahr 15 Prozent des zu zahlenden EEE, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und danach 75 Prozent. Somit sinkt die effektive Eigenbeteiligung im Zeitverlauf.

Investitionskosten:

Investitionskosten umfassen Ausgaben des Heimbetreibers, beispielsweise für den Bau oder die Sanierung von Gebäuden, für technische Anlagen oder für die Abschreibung des Gebäudes.

Kosten für Unterkunft und Verpflegung:

Zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung zählen Sach- und Personalkosten, beispielsweise für Heizung und Strom, für die Mahlzeiten und deren Zubereitung und die Reinigung von persönlichen und gemeinschaftlichen Zimmern. Gelegentlich wird dieser Posten auch mit „Hotelkosten“ umschrieben.

Die finanzielle Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in bayerischen Pflegeheimen ist trotz der Zuschüsse der Pflegekassen zu den Pflegekosten und die Erhöhung der Leistungszuschläge zum 01.01.2025 erneut gestiegen. Um diese finanzielle Belastung spürbar zu reduzieren, muss der Freistaat Bayern die Investitionskosten vollständig übernehmen. Zudem muss die Finanzierung der Ausbildungskosten als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln erfolgen. Die Kostenübernahme der Investitions- und Ausbildungskosten würde die Pflegebedürftigen im ersten Aufenthaltsjahr um monatlich durchschnittlich rund 540 Euro entlasten.

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