Finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege in Bayern in EUR je Monat nach Aufenthaltsdauer (1. Januar 2026)
Die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in bayerischen Pflegeheimen ist im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 01.01.2026 erneut gestiegen. Dies geht aus einer aktuellen Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) hervor.
Am stärksten betroffen sind Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Heimaufenthalts. Ihre durchschnittliche Eigenbeteiligung stieg auf 3.196 Euro – ein Plus von 202 Euro gegenüber dem Vorjahr. Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als zwölf Monaten mussten durchschnittlich 2.879 Euro (plus 178 Euro) monatlich zuzahlen. Bei einer Verweildauer von über zwei Jahren lag die Eigenbeteiligung bei 2.456 Euro (plus 145 Euro), nach mehr als drei Jahren bei 1.927 Euro monatlich (plus 103 Euro). Damit setzt sich der seit Jahren anhaltende Aufwärtstrend fort. Weder die von den Pflegekassen gezahlten Zuschläge noch die Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum 01.01.2025 konnten den Kostenanstieg spürbar abfedern.
Finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege in Bayern in EUR je Monat nach Aufenthaltsdauer (1. Januar 2026)
Vergleich der finanziellen Belastung von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege in Bayern in EUR je Monat nach Aufenthaltsdauer (1. Januar 2025 und 1. Januar 2026)
Vergleich der finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege in den Bundesländern und im Bund in EUR je Monat (Stand: 1. Januar 2026)
Der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist der Anteil an Pflegekosten (vor allem Pflegepersonalkosten), der über die Leistungsbeträge der Pflegekasse hinausgeht und daher von den Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden muss. Seit 01.01.2022 ist der EEE nur noch ein „Zwischenwert“ – denn seither beteiligen sich die Pflegekassen mit einem zusätzlichen Zuschuss an den Pflegekosten. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Aufenthaltsdauer. Seit dem 01.01.2024 betragen die prozentualen Zuschüsse im ersten Jahr 15 Prozent des zu zahlenden EEE, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und danach 75 Prozent. Somit sinkt die effektive Eigenbeteiligung im Zeitverlauf.
Investitionskosten umfassen Ausgaben des Heimbetreibers, beispielsweise für den Bau oder die Sanierung von Gebäuden, für technische Anlagen oder für die Abschreibung des Gebäudes.
Zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung zählen Sach- und Personalkosten, beispielsweise für Heizung und Strom, für die Mahlzeiten und deren Zubereitung und die Reinigung von persönlichen und gemeinschaftlichen Zimmern. Gelegentlich wird dieser Posten auch mit „Hotelkosten“ umschrieben.
Weitere Fragen rund um die finanzielle Eigenbeteiligung in der vollstationären Pflege beantworten unsere FAQ.
Die finanzielle Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in bayerischen Pflegeheimen ist trotz der Zuschüsse der Pflegekassen zu den Pflegekosten erneut deutlich gestiegen. Um diese finanzielle Belastung spürbar zu reduzieren, muss der Freistaat Bayern die Investitionskosten vollständig übernehmen. Zudem muss die Finanzierung der Ausbildungskosten als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln erfolgen. Die Kostenübernahme der Investitions- und Ausbildungskosten würde die Pflegebedürftigen im ersten Aufenthaltsjahr um durchschnittlich 534 Euro im Monat entlasten.
Konkrete Informationen zu den einzelnen Pflegeeinrichtungen wie zum Beispiel Angaben zu Größe, Lage und Kosten können Sie im Internetportal www.pflegelotse.de finden.