
Vergleich der finanziellen Belastung von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege in Bayern in EUR je Monat nach Aufenthaltsdauer (1. Januar 2024 und 1. Januar 2025)
Die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in bayerischen Pflegeheimen ist im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 01.01.2025 erneut stark gestiegen. Dies geht aus einer aktuellen Auswertung des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek) hervor.
Mussten neue Bewohnerinnen und Bewohner in den ersten 12 Monaten im Januar 2024 noch 2.562 Euro bezahlen, sind es im Januar 2025 bereits 2.994 Euro. Pflegebedürftige, die länger als zwölf Monate im Heim verbrachten, mussten durchschnittlich 2.701 Euro im Monat (plus 375 Euro) zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim versorgt wurde, musste 2.311 Euro (plus 299 Euro) aufbringen, und Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer von über drei Jahren zahlten 1.824 Euro im Monat (plus 205 Euro). Weder die mit zunehmender Dauer des Heimaufenthalts ansteigenden Zuschüsse der Pflegekassen, noch die Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025 konnten den ständigen Aufwärtstrend bremsen.
Vergleich der finanziellen Belastung von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege in Bayern in EUR je Monat nach Aufenthaltsdauer (1. Januar 2024 und 1. Januar 2025)
Vergleich der finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege in den Bundesländern und im Bund in EUR je Monat (Stand: 1. Januar 2025)
Der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist der Anteil an Pflegekosten (vor allem Pflegepersonalkosten), der über die Leistungsbeträge der Pflegekasse hinausgeht und daher von den Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden muss. Seit 01.01.2022 ist der EEE nur noch ein „Zwischenwert“ – denn seither beteiligen sich die Pflegekassen mit einem zusätzlichen Zuschuss an den Pflegekosten. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Aufenthaltsdauer. Seit dem 01.01.2024 betragen die prozentualen Zuschüsse im ersten Jahr 15 Prozent des zu zahlenden EEE, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und danach 75 Prozent. Somit sinkt die effektive Eigenbeteiligung im Zeitverlauf.
Investitionskosten umfassen Ausgaben des Heimbetreibers, beispielsweise für den Bau oder die Sanierung von Gebäuden, für technische Anlagen oder für die Abschreibung des Gebäudes.
Zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung zählen Sach- und Personalkosten, beispielsweise für Heizung und Strom, für die Mahlzeiten und deren Zubereitung und die Reinigung von persönlichen und gemeinschaftlichen Zimmern. Gelegentlich wird dieser Posten auch mit „Hotelkosten“ umschrieben.
Die finanzielle Eigenbeteiligung von Pflegebedürftigen in bayerischen Pflegeheimen ist erneut gestiegen. Um diese finanzielle Belastung spürbar zu reduzieren, muss der Freistaat Bayern die Investitionskosten – wie im Gesetz angelegt – vollständig übernehmen. Dies alleine würde Pflegebedürftige in Bayern um 426 Euro pro Monat entlasten. Zwar gibt es in Bayern zum Ausbau von Pflegeplätzen das Förderprogramm „PflegeSoNah“, ein kurzfristiger Entlastungseffekt für die Pflegebedürftigen ist jedoch nicht festzustellen. Zudem muss die Finanzierung der Ausbildungskosten als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln erfolgen. Dies würde die Pflegebedürftigen in Bayern um weitere 125 Euro monatlich entlasten. Aufgabe der neuen Bundesregierung wird es sein, die Aufwärtsspirale der Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige im Rahmen einer nachhaltigen Pflegereform zu stoppen.
Konkrete Informationen zu den einzelnen Pflegeeinrichtungen wie zum Beispiel Angaben zu Größe, Lage und Kosten können Sie im Internetportal www.pflegelotse.de finden.