Vergleich der finanziellen Belastung von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege in Bayern in EUR je Monat und Aufenthaltsdauer (1. Juli 2023 und 1. Juli 2024)
Finanzielle Eigenbeteiligung von Pflegebedürftigen in Bayern steigt weiter an
Die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in bayerischen Pflegeheimen ist weiter gestiegen. Mussten neue Bewohnerinnen und Bewohner in den ersten 12 Monaten im Juli 2023 noch 2.550 Euro bezahlen, sind es im Juli 2024 bereits 2.814 Euro. Die höchsten Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr haben Pflegebedürftige, die länger als 12 Monate im Pflegeheim verbrachten: Hier stiegen die Kosten auf durchschnittlich 2.544 Euro Eigenbeteiligung im Monat (Juli 2024), 282 Euro mehr als im Vorjahr (Juli 2023). Dies geht aus einer aktuellen Auswertung des Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek) hervor. Die Zuschüsse der Pflegekassen zum pflegebedingten Eigenanteil, gestaffelt nach Aufenthaltsdauer, bringen dabei kaum Entlastung.
Finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege in den Bundesländern und im Bundesvergleich in EUR je Monat (Stand: 1. Juli 2024)
Aus welchen Kosten setzt sich die Eigenbeteiligung zusammen?
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE):
Der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist der Anteil an Pflegekosten (vor allem Pflegepersonalkosten), der über die Leistungsbeträge der Pflegekasse hinausgeht und daher von den Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden muss. Seit 01.01.2022 ist der EEE nur noch ein „Zwischenwert“ – denn seither beteiligen sich die Pflegekassen mit einem zusätzlichen Zuschuss an den Pflegekosten. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Aufenthaltsdauer. Seit dem 01.01.2024 betragen die prozentualen Zuschüsse im ersten Jahr 15 Prozent des zu zahlenden EEE, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und danach 75 Prozent. Somit sinkt die effektive Eigenbeteiligung im Zeitverlauf.
Investitionskosten:
Investitionskosten umfassen Ausgaben des Heimbetreibers, beispielsweise für den Bau oder die Sanierung von Gebäuden, für technische Anlagen oder für die Abschreibung des Gebäudes.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung:
Zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung zählen Sach- und Personalkosten, beispielsweise für Heizung und Strom, für die Mahlzeiten und deren Zubereitung und die Reinigung von persönlichen und gemeinschaftlichen Zimmern. Gelegentlich wird dieser Posten auch mit „Hotelkosten“ umschrieben.
Investitionskostenübernahme würde Pflegebedürftige entlasten
Die Ersatzkassen fordern seit Jahren, dass die Bundesländer ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen müssen und die Investitionskosten in den Pflegeheimen vollumfänglich übernehmen. Dies würde zu einer dauerhaften und deutlich spürbaren Entlastung der Pflegebedürftigen führen. Stand Juli 2024 betrüge die Entlastung für Pflegebedürftige durchschnittlich 490 Euro pro Monat.
Finanzielle Entlastung von Pflegebedürftigen - Bund und Länder in der Verantwortung
Erneut ist die finanzielle Eigenbeteiligung von Pflegebedürftigen in bayerischen Pflegeheimen angestiegen. Als vdek-Landesvertretung setzen wir uns für eine finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen ein. Daher wird es höchste Zeit, die notwendigen Reformen in der Sozialen Pflegeversicherung anzugehen und sie dadurch zukunftssicher aufzustellen. » Lesen
Podcast zu Kostensteigerungen in der Pflege
Thomas Hackenberg, Leiter der vdek Landesvertretung Bayern, sowie Betroffene und weitere Experten über den Anstieg der finanziellen Eigenbeteiligung in bayerischen Pflegeheimen im Podcast "Der Funkstreifzug" vom 31.07.2024.
Konkrete Informationen zu den einzelnen Pflegeeinrichtungen wie zum Beispiel Angaben zu Größe, Lage und Kosten können Sie beim vdek-Pflegelotsen finden.