Notfallversorgung
Die Notfallversorgung findet in Deutschland auf den folgenden drei Ebenen statt.
- Ambulante Notfallversorgung durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte
- Stationäre Notfallversorgung in den Notaufnahmen der Krankenhäuser
- Präklinische Notfallversorgung durch den Rettungsdienst
Unstrittig ist: Für Menschen in akuten Notsituationen ist es entscheidend, jederzeit und unmittelbar medizinische Hilfe zu erhalten und hierbei auf eine qualitativ hochwertige Versorgung vertrauen zu können. Dies setzt eine gut funktionierende Notfallversorgung voraus. Die Realität sieht jedoch oftmals anders aus. Zu den wesentlichen Herausforderungen der Notfallversorgung in Deutschland zählen die Überlastung von Notaufnahmen, die steigenden Fallzahlen der Rettungsdienste, die mangelnde Vernetzung der Sektoren sowie der zunehmende Fachkräftemangel.
Rettungsdienst in Bayern
Die gesetzlichen Grundlagen des Rettungsdienstes in Bayern sind das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG), die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) sowie das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG). Die Sicherstellung des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes obliegt dabei den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten. In den insgesamt 25 Rettungsdienstbereichen wird zur Einsatzlenkung jeweils eine Integrierte Leitstelle betrieben.
Das Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement gewährt mit seinem Rettungsdienstbericht regelmäßig einen umfassenden Einblick in die Strukturen und Entwicklungen des bayerischen Rettungsdienstes.