Notfallversorgung

Blutige Hand mit Kanuele_copyright gorodenkoff

Die Notfallversorgung findet in Deutschland auf den folgenden drei Ebenen statt. 

  • Ambulante Notfallversorgung durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte
  • Stationäre Notfallversorgung in den Notaufnahmen der Krankenhäuser
  • Präklinische Notfallversorgung durch den Rettungsdienst

Unstrittig ist: Für Menschen in akuten Notsituationen ist es entscheidend, jederzeit und unmittelbar medizinische Hilfe zu erhalten und hierbei auf eine qualitativ hochwertige Versorgung vertrauen zu können. Dies setzt eine gut funktionierende Notfallversorgung voraus. Die Realität sieht jedoch oftmals anders aus. Zu den wesentlichen Herausforderungen der Notfallversorgung in Deutschland zählen die Überlastung von Notaufnahmen, die steigenden Fallzahlen der Rettungsdienste, die mangelnde Vernetzung der Sektoren sowie der zunehmende Fachkräftemangel.

Rettungsdienst in Bayern

Die gesetzlichen Grundlagen des Rettungsdienstes in Bayern sind das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG), die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) sowie das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG). Die Sicherstellung des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes obliegt dabei den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten. In den insgesamt 25 Rettungsdienstbereichen wird zur Einsatzlenkung jeweils eine Integrierte Leitstelle betrieben.

Das Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement gewährt mit seinem Rettungsdienstbericht regelmäßig einen umfassenden Einblick in die Strukturen und Entwicklungen des bayerischen Rettungsdienstes.  

Reform der Notfallversorgung

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz – NotfallG) wird eines der zentralen Probleme des deutschen Gesundheitswesens adressiert.  

Das Ziel der Reform der Notfallversorgung ist es, die drei Versorgungsbereiche der Notfallversorgung – vertragsärztlicher Notdienst, die Notaufnahmen in den Krankenhäusern und den Rettungsdienst – besser zu vernetzen und miteinander abzustimmen. So sollen hilfesuchende Patientinnen und Patienten künftig besser in die geeignete Versorgung geleitet, die bestehende Fehlsteuerung von Notfällen korrigiert und die daraus resultierende Überforderung der Kliniken und bei den Rettungsdiensten reduziert werden.

Geplant ist u.a., Akutleitstellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen aufzubauen und sie mit den Rettungsleitstellen zu vernetzen. Darüber hinaus sollen die notdienstliche Akutversorgung der Kassenärztlichen Vereinigungen ausgebaut und Integrierte Notfallzentren (INZ) als sektorenübergreifende Notfallversorgungsstrukturen etabliert werden.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt, dass die dringend erforderliche Reform der Notfallversorgung nun angegangen wird. Das Reformziel einer schnelleren und besseren Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene wird nachdrücklich unterstützt. Aus Sicht des vdek wäre es jedoch dringend geboten, die Reform der Notfallversorgung mit einer Reform des Rettungsdienstes zu verknüpfen. Thomas Hackenberg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bayern, betont „Die vorgeschlagenen Maßnahmen gehen in die richtige Richtung. Die mit dem Gesetzesvorhaben angestrebten Einspareffekte sind jedoch nur dann zu erzielen, wenn der Rettungsdienst ebenfalls in die Reform einbezogen wird.“