Die Finanzierung
Die Investitionskosten (Einzel- und Pauschalförderung) werden vom Land Berlin zur Verfügung gestellt. Aufgrund der allgemeinen Finanzsituation in Berlin ist eine rückläufige Investitionstätigkeit des Landes Berlin festzustellen, die nur sehr wenig Raum für Neubaumaßnahmen lässt.
Die Betriebskosten, der Großteil der Finanzierung der Krankenhäuser, werden über die Benutzerkosten von den Krankenkassen getragen.
Seit 2010 werden alle DRG-Leistungen landesweit zu einheitlichen Preisen abgerechnet und vergütet, unabhängig davon, in welchem Krankenhaus sie erbracht werden. Hierfür verhandelt die vdek-Landesvertretung gemeinsam mit den Landesverbänden der Krankenkassen mit der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) jährlich über die Höhe des Landesbasisfallwertes. Die für die Verhandlungen mit den Krankenhäusern relevanten Landesbasisfallwerte für das Jahr 2023 für Berlin betragen:
- 4.005,54 Euro Landesbasisfallwert ohne Ausgleiche
- 4.007,48 Euro Landesbasisfallwert mit Ausgleichen
Seit 2020 werden die Kosten des Pflegepersonals in der unmittelbaren Patientenversorgung nicht mehr über die Fallpauschalen vergütet. Stattdessen erhalten die Krankenhäuser ein kostendeckendes Pflegebudget.
Entwicklung des LBFW in Berlin 2008 – 2023 (ohne Ausgleiche)