Krankenhausfinanzierung

Krankenhaus

>>Finanzierung in Berlin

>>Finanzierung in Brandenburg

 

 

Die Krankenhausfinanzierung setzt sich aus zwei Bereichen zusammen.

  • Die Betriebskosten der Krankenhäuser, also alle Kosten, die für die Behandlung von Patienten entstehen, werden von den Krankenkassen finanziert.
  • Die Investitionskosten werden hingegen durch die Bundesländer finanziert. Demzufolge entscheiden die Länder, wo ein Krankenhaus gebaut, erweitert oder geschlossen wird und finanzieren diese Investitionsmaßnahmen.

Wenn Krankenhäuser im Rahmen der Krankenhausplanung der Landes Berlin oder Brandenburg in den Landeskrankenhausplan aufgenommen werden, dann sind die Krankenkassen zur Erstattung der Behandlungskosten in diesen Krankenhäusern verpflichtet. Die Vergütung erfolgt für somatische Behandlungen über das DRG-System (Diagnosis Related Group).

Seit 2010 werden alle DRG-Leistungen landesweit zu einheitlichen Preisen abgerechnet und vergütet, unabhängig davon, in welchem Krankenhaus sie erbracht werden. Hierfür verhandelt die vdek-Landesvertretung gemeinsam mit den Landesverbänden der Krankenkassen mit der Landeskrankenhausgesellschaft jährlich über die Höhe des Landesbasisfallwertes (LBFW). Den Krankenkassen wurde gesetzlich der Auftrag gegeben, den LBFW so festzulegen, dass Beitragssatzerhöhungen ausgeschlossen werden. Der LBFW stellt einen durchschnittlichen Wert dar, der bei einer landesweiten Betrachtung der vergangenen Jahre und den daraus bekannten Parametern zu entwickeln ist.

Seit 2020 werden die Kosten des Pflegepersonals in der unmittelbaren Patientenversorgung nicht mehr über die Fallpauschalen vergütet. Stattdessen erhalten die Krankenhäuser ein kostendeckendes Pflegebudget

Finanzierung in Berlin

Der für die Verhandlungen mit den Krankenhäusern relevante Landesbasisfallwert für das Jahr 2025 für Berlin beträgt:

·       4.399,57 Euro Landesbasisfallwert ohne Ausgleiche

 

Entwicklung LBFW BER

Entwicklung des LBFW in Berlin 2012  – 2025 (ohne Ausgleiche)

Finanzierung in Brandenburg

Die Vertragsparteien im Land Brandenburg haben sich einvernehmlich für das Jahr 2025 auf folgenden Wert verständigt:

·       4.388,41 Euro Landesbasisfallwert ohne Ausgleiche

LBFW BRA Entwicklung

Entwicklung des LBFW in Brandenburg 2012  – 2025 (ohne Ausgleiche)