Krankenhausplanung
Der Vierte Krankenhausplan ist mit Wirkung zum 1. August 2021 mittels Feststellungsbescheiden für die Krankenhäuser und Ausbildungsstätten rechtskräftig. Der neue Krankenhausplan wurde am 22. Juni 2021 unter dem Dach der „Gemeinsamen Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg“ beschlossen.
Zum ersten Mal haben Berlin und Brandenburg ihre jeweiligen Krankenhausplanungen umfassend miteinander abgestimmt und auf der Grundlage gemeinsamer Versorgungsziele und Planungsgrundsätze sowie einheitlicher Datengrundlage erstellt.
Es wurden z.B. die Planungszyklen harmonisiert, so dass die Laufzeiten der Krankenhauspläne von Berlin und Brandenburg synchronisiert sind. Aus rechtlichen Gründen hat jedes Land aber weiterhin einen eigenständigen Krankenhausplan.
Die Ersatzkassen setzen sich intensiv dafür ein, eine flächendeckende adäquate Versorgung aller gesetzlich Versicherten zu erreichen. Dazu ist eine bedarfsorientierte Planung und Überwachung erforderlich, damit keine Über- beziehungsweise Unterversorgungen eintreten, weil Krankenhausträger nur noch Leistungen anbieten, die aus ihrer Sicht entsprechende Gewinne erzielen.
Sofern keine Festlegung der fachabteilungsbezogenen Betten und damit eine Festlegung der Abteilungsgröße erfolgt, ist zumindest ein detaillierter Feststellungsbescheid für die Krankenhäuser erforderlich. Dieser muss genaue Angaben zur Leistungstiefe eines Krankenhauses enthalten und den Versorgungsauftrag beschreiben. Dies gilt ebenso für Besonderheiten der Region sowie der Krankenhausversorgung.