Prävention und Gesundheitsförderung

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    Zentrale Prüfstelle Prävention

    Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft Präventionskurse hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit gemäß § 20 Abs. 1 SGB V. Die Prüfstelle handelt im Auftrag der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen. » Lesen

 

Am 25. Juli 2015 ist das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ in weiten Teilen in Kraft getreten. Prävention und Gesundheitsförderung erhalten dadurch einen größeren Stellenwert. Insbesondere die Gesundheitsförderung in Lebenswelten, den sogenannten Settings, wie Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen und Betrieben wird gestärkt.

Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) übernimmt im Bereich Prävention auf Bundesebene eine koordinierende Rolle. Zudem beteiligt er sich an der Erstellung von Publikationen wie dem Präventionsbericht und dem Präventionsleitfaden und ist mitverantwortlich für die Zentrale Prüfstelle Prävention. Infos zu diesen Themen finden Sie weiter unten. Alles rund um die Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI steht hier.

Der vdek engagiert sich außerdem in der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga.), die Präventionsansätze für die Arbeitswelt weiterentwickelt und Impulse für die Verbreitung der betrieblichen Gesundheitsförderung gibt.

Leitfaden Prävention

Im Leitfaden Prävention sind die inhaltlichen Handlungsfelder und die qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention (Individualprävention, Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten) und der betrieblichen Gesundheitsförderung festgelegt, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten. Der Leitfaden bildet die Grundlage, um die Versicherten zu unterstützen, Krankheitsrisiken möglichst frühzeitig vorzubeugen und ihre gesundheitlichen Potenziale und Ressourcen zu stärken. Maßnahmen, die nicht den in diesem Leitfaden dargestellten Handlungsfeldern entsprechen, dürfen von den Krankenkassen nicht durchgeführt oder gefördert werden.

Das Inkrafttreten des Präventionsgesetzes, die Neufassung der Präventions- und Gesundheitsförderungsziele ab dem Jahr 2019 sowie die wachsende Vielfalt neuer interdisziplinärer Studien- und Masterstudiengänge erforderten eine Überarbeitung des Leitfadens Prävention. Zusammen mit den Verbänden der Krankenkassen hat der GKV-Spitzenverband den Leitfaden aktualisiert und weiterentwickelt. Der Leitfaden Prävention nach § 20 SGB V und der Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen gemäß § 5 SGB XI erscheinen gemeinsam in einer Version:

Titelblatt: Leitfaden Prävention 2023

Leitfaden Prävention 2022

Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 27. März 2023

  1. Logo: Gesunde Lebenswelten

    Gesunde Lebenswelten

    Unter der Dachmarke „Gesunde Lebenswelten“ bündeln die Ersatzkassen ihr Engagement zur Stärkung der gesundheitlichen Chancengleichheit und setzen Präventionsaktivitäten in Lebenswelten nach § 20a SGB V und § 5 SGB XI sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V in ambulanten und (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern um. » Lesen

  2. Logo "MEHRWERT:PFLEGE - Ein Angebot der Ersatzkassen"

    MEHRWERT:PFLEGE

    Mit Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zum 01.01.2019 wurde der Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen bekräftigt, die betriebliche Gesundheitsförderung in Krankenhäusern, (teil-) stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten zu stärken. Das Ersatzkassen-Angebot MEHRWERT:PFLEGE unterstützt Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen mit einer Prozessberatung zur psychischen und physischen Verbesserung der Gesundheit aller Beschäftigten. » Lesen

  3. 2017_gkv_mds_praeventionsbericht_inkl_tabellenband_ab_105(1)-1

    Präventionsberichte

    Mit dem jährlichen Präventionsbericht stellen die Krankenkassen auf freiwilliger Basis Transparenz über ihre Leistungen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20 Abs. 4 SGB V her. » Lesen

  4. Deckblatt Merkblatt Seelisch gesund aufwachsen U1-U9: Familie mit Kleinkind auf Decke

    Seelisch gesund aufwachsen

    Eltern, die mit ihrem Kind zu den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 gehen, erhalten dort künftig auch Merkblätter zur psychischen Entwicklung ihrer Kinder. Die zehn Merkblätter „Seelisch gesund aufwachsen“ orientieren sich an den bekannten Merkblättern „Kinderunfälle“. Zudem besteht die Möglichkeit, sich mit zehn anschaulichen Filmen zur psychischen Gesundheit von Kindern zu informieren. Zur Veröffentlichung der Merkblätter und Filme fand am 26.3.2019 eine Pressekonferenz statt, die wir live übertragen und aufgezeichnet haben. » Lesen

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Stand: 24.07.2014 FAQ Prävention

Fragen und Antworten zum Thema Primärprävention und Gesundheitsförderung gemäß § 20 SGB V