Seit dem 01.10.2021 werden Impfungen gegen Covid-19 hauptsächlich durch Haus- und Fachärzte durchgeführt. Patientinnen und Patienten, die keinen direkten Kontakt zu einer Praxis haben, hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst bei der Suche nach einer Praxis mit Impfangebot. Der Bereitschaftsdienst ist unter der 📞116 117 zu erreichen. Als zweite Säule der Impfstrategie zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus spielt der Öffentliche Gesundheitsdienst weiterhin eine wichtige Rolle.
Bis Ende September 2021 fanden die Impfungen in den 28 hessischen Impfzentren statt, die Anfang des Jahres eingerichtet wurden und zum 30.09.2021 offiziell geschlossen haben. Ob und inwieweit einzelne Impfzentren umziehen und/oder weiterbetrieben werden, kann jede Gebietskörperschaft eigenständig entscheiden. Außerdem gibt es zahlreiche Sonderimpfaktionen in den Kreisen und Städten. Infos dazu finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kreise und Städte:
Damit die Impfung ihre volle Schutzwirkung entfalten kann, sind je nach Impfstoff in der Regel zwei Impfungen im Abstand von aktuell 6-12 Wochen notwendig. Das Land Hessen und die Bundesregierung haben dazu umfangreiche Informationen veröffentlicht.
Wer trägt die Kosten?
Die Corona-Impfungen sind freiwillig und für Versicherte kostenfrei. Die Kosten für den Impfstoff werden vom Bund getragen. Die Impfzentren werden zu 50 Prozent vom jeweiligen Bundesland finanziert, zu 46,5 Prozent von der Gesetzlichen Krankenversicherung und zu 3,5 Prozent von der Privaten Krankenversicherung. Die Kosten für Impfungen bei Ärztinnen und Ärzten werden aus Bundesmitteln finanziert.
Was ist der digitale Impfausweis und wie funktioniert er?
Der digitale Impfnachweis wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelt und ist eine zusätzliche Impfdokumentation für das Smartphone. Er ist ein freiwilliges und ergänzendes Angebot zum gelben Impfausweis, der weiterhin gültig bleibt.
Mit dem digitalen Impfnachweis kann in Deutschland und im europäischen Ausland der individuelle Impfstatus nachgewiesen werden. Der digitale Impfnachweis wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelt und ist eine zusätzliche Impfdokumentation für das Smartphone. Er ist ein freiwilliges und ergänzendes Angebot zum gelben Impfausweis, der weiterhin gültig bleibt. Mit dem digitalen Impfnachweis kann in Deutschland und im europäischen Ausland der individuelle Impfstatus nachgewiesen werden.
Der digitale Impfnachweis wird vor allem dort erzeugt, wo die Impfung durchgeführt wird oder wurde, also in Impfzentren oder Arztpraxen. Hierzu wird auf Basis der Daten des Geimpften ein Barcode generiert, der abgescannt und/oder als Papierausdruck mitgegeben wird. Der Barcode kann im Anschluss in eine App auf dem Smartphone hochgeladen werden. Hierfür können die CovPass-App und die Corona-Warn-App genutzt werden. Damit wird der digitale Impfnachweis lokal auf dem Smartphone gespeichert. Wer bereits in einem Impfzentren vollständig geimpft wurde, erhält den QR-Code per Post zugesandt. Ärzte und Apotheker können bei Vorlage des gelben Impfausweises auch nachträglich digitale Impfnachweise ausstellen.
Weitere Informationen hat das BMG in einem FAQ zur Verfügung gestellt.