Gesetzliche Grundlagen:
Die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen regelt das Transplantationsgesetz (TPG) von 1997. Es wurde seit seinem Inkrafttreten durch verschiedene Gesetze geändert und ergänzt, beispielsweise 2016 im Rahmen der Einführung des Transplantationsregisters („Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters und zur Änderung weiterer Gesetze“). Damit sorgte der Gesetzgeber unter anderem für mehr Transparenz in der transplantationsmedizinischen Versorgung. Das Register soll ferner langfristig dazu beitragen, die Kriterien der Empfängerinnen- und Empfängerwartelisten sowie die Verteilung der Spenderinnen- und Spenderorgane weiterzuentwickeln. Außerdem wird Forscherinnen und Forschern ermöglicht, Daten aus dem Register zur wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Transplantationsmedizin zu nutzen.
In Deutschland gilt Entscheidungslösung
Die Entscheidungslösung ist eine Abwandlung der Zustimmungslösung. Das bedeutet: Eine Organspende ist nur zulässig, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten bspw. durch einen Organspendeausweis oder in ihrer Patientenverfügung eingewilligt hat oder Angehörige im Sinne des mutmaßlichen Willens zustimmen. Rechtliche Grundlage dafür ist das Transplantationsgesetz.
Im europäischen Vergleich gehört Deutschland mit nur rund 10,6 Spendern pro eine Million Einwohnende weiterhin zu den Ländern mit niedriger Spendenbereitschaft. In Länder mit einer Widerspruchsregelung, bei der jede Person automatisch als Spender bzw. Spenderin gilt, sofern sie nicht widersprochen hat, wie bspw. Spanien (46,0 Spender pro Million) ist die Spendenanzahl deutlich höher. Im Bundestag wurde daher 2020 eine entsprechende Gesetzesänderung diskutiert, jedoch zugunsten der Entscheidungslösung abgelehnt und das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende verabschiedet, welches 2022 in Kraft trat.
Bei Auslandsaufenthalten gilt die Regelung des jeweiligen Landes
Die Regelung der Organ- und Gewebespende gilt in der Regel nicht nur für die Staatsangehörigen des jeweiligen Landes, sondern für alle Menschen, die sich in dem Land aufhalten. Das bedeutet: Wenn eine Person im Ausland verstirbt, so wird sie nach der gesetzlichen Regelung des jeweiligen Landesund nicht nach der des Heimatlandes behandelt.